Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bevor es zu einer Beratung kommt, fragt Herr Oldenburg nach einer Vorlage von aktualisierten Zahlen, welche sich aus der Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss ergeben hätten. Da diese Zahlen nicht vorliegen, wird dieser Beschluss vertagt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: |
| Abstimmung vertagt! | |
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