Auszug - Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2018-12-030
BM Schütt bittet Herrn Werk als Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses um seinen Bericht. Herr Werk teilt mit, dass der Ausschuss die Unterlagen eingesehen und keine Mängel festgestellt habe.
Fragen bestehen nicht. BM Schütt lässt über folgenden Beschluss abstimmen:
Beschluss:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: | 10 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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