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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019  

Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
2018/14-057 Haushaltssatzung- mit Plan 2019
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Beeck erläutert den Haushalt 2019. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

  • Planungskosten Feuerwehrfahrzeug (9.500,00 €)
  • Spielplatz B-Plan Nr. 6 (60.000,00 €)
  • Beschaffung Tablets (12.000,00 €)
  • Sanierung Schulstraße (Kosten 34.300,00 €, Zuschuss 12.900,00 €)
  • Kita Regenbogen: Sonnensegel (8.500,00 €), Baumaßnahmen (26.000,00 €)
  • Kita Regenbogen: Zuschuss Kita-Sofort-Programm (20.000,00 €)
  • Grundschule Hamberge: Beschaffungen (2.500,00 €), Softwarelizenz (1.000,00 €)

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2 a Abs. 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Hamberge verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gem. § 82 Abs. 1 S.4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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