Auszug - Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau -hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin berichtet über den Brief des Gemeindewehrführers mit der Bitte die Änderung der Aufwandsentschädigung zu überdenken.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die letzte Beschlussfassung zur Aufwandsentschädigung in der Weise zu ändern, dass ab 2019 für die Gemeindewehrführung und die Stellvertretung die Höchstsätze in Höhe von 1.884,00 € und 1.413,00 € jährlich gewährt werden. Bei Personen mit Doppelfunktion ist nur die Entschädigung für die Funktion mit dem höheren Zahlbetrag auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 2 | Stimmenthaltungen |