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Auszug - Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau -hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
TOP: Ö 12.2
Gremium: Gemeindevertretung Westerau Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Westerau
Ort: Schulstraße 6, 23847 Westerau
2018/21-031-01 Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau
-hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2018/21-031
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin berichtet über den Brief des Gemeindewehrführers mit der Bitte die Änderung der Aufwandsentschädigung zu überdenken.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die letzte Beschlussfassung zur Aufwandsentschädigung in der Weise zu ändern, dass ab 2019  für die Gemeindewehrführung und die Stellvertretung die Höchstsätze in Höhe von 1.884,00 € und 1.413,00 € jährlich gewährt werden. Bei Personen mit Doppelfunktion ist nur die Entschädigung für die Funktion mit dem höheren Zahlbetrag auszuzahlen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

2

Stimmenthaltungen

 

 

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