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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Zarpen  

Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Zarpen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
2018/22-039-01 Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Zarpen
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2018/22-039
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schöning erläutert den Haushaltsplan 2019. Frau Herbst weist darauf hin, dass der Gewässerpflegeverband Heilsau eine Erhöhung der Umlage um 30 % beschlossen habe, die im Haushaltsplan berücksichtigt werden sollte. Außerdem schlägt sie vor, die Anhebung der Hebesätze um ein Jahr zu verschieben.

 

Herr Schöning lässt zunächst über den Vorschlag zur Anhebung der Hebesätze entsprechend der Empfehlung der gemeinsamen Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung sowie der Finanzausschusssitzung vom 14.11.2018  abstimmen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 325 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 325 v.H. festgesetzt.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

Holger Zimmermann

Heike Hoffmann

Dirk Meyer

Tim Raab

Hans-Otto Schacht

Mario Weinrich

Bernhard Genendsch

Katrin Löhndorf

 

 

3

Stimmen dagegen

Hanno Rath

Christina Herbst

Christian Haake

 

 

1

Stimmenthaltungen

Wolf-Friedrich Schöning

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

  • Position 5373200 Umlage Heilsauverband um 30 %
  • Beschaffung Spielgeräte Kita Villa Kunterbunt mit 11.500,00 €
  • Zuschuss Gemeinde zu Schallschutzmaßnahme Kita Arche Noah mit 1.000,00 €

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Die Verwaltung wird gebeten, den Gemeindevertretern wiederkehrend einen jährlichen Bericht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu geben.

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

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