Auszug - Bebauungsplan Nr. 2 - Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet "Kathenkoppel", südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 sowie südwestlich Schulsteig einschließlich Haus Nr. 2a bis 22 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Archäologischen Landesamtes vom 22.10.2018,
- des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr SH vom 07.11.2018,
- Privat vom 15.08.2018
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Kreises Stormarn vom 22.11.2018,
- der AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH vom 03.12.2018.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 04.01.2019 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet Kathenkoppel", südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 sowie südwestlich Schulsteig einschließlich Haus Nr. 2a bis 22 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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