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Auszug - Herstellen des Lichtraumprofils der Straßenbäume an der K2, Ortsdurchfahrt Steinfeld  

Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst
2019/13-082 Herstellen des Lichtraumprofils der Straßenbäume an der K2, Ortsdurchfahrt Steinfeld
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Gehweg in Steinfeld, rechtsseitig von der B75 kommend ist durch die Wurzeln der Straßenbäume hochgedrückt worden.

Hierzu fand am 20.3.2019 ein Ortstermin mit Vertretern der Straßenmeisterei, der Unteren Naturschutzbehörde, der Amtsverwaltung (mit Amtsdirektor), dem Bürgermeister und Gemeindevertretern statt. Da die Bäume sehr dicht am Gehweg stehen, wird es immer wieder zu Aufhöhungen durch die Wurzel kommen. Bei der geplanten Reparatur des Gehweges ist daher jeder einzelne Baum zu prüfen, inwieweit an den Wurzeln gearbeitet werden kann und darf. Ein Austausch der Pflasterfläche durch eine wassergebundene Wegedecke wird keinen dauerhaften Erfolg bringen.

Als vorbereitende Maßnahme sind die Bäume aufzuasten, um a) das Lichtraumprofil herzustellen und b) um einen Ausgleich zu schaffen, wenn die Wurzeln gekürzt werden.

Die Arbeiten werden trotzdem nicht zum dauerhaften Erfolg eines ebenen Gehwegs führen.

Es wird darauf hingewisen, dass die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Bäume stehen, für Schäden durch diese Bäume haftbar sind. Dies gilt auch, wenn die Straßenbauverwaltung die Bäume auf den Privatgrundstücken gepflanzt hat.  

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

Die Gemeindevertretung beschließt den Rückschnitt der Straßenbäume an der K2 in der Ortsdurchfahrt Steinfeld. Von der B75 kommend, betrifft es die Bäume auf der rechten Seite.

Die Firma Dölger wird mit den Arbeiten beauftragt. Der Angebotspreis beträgt 2.856,00€ brutto. Die Arbeiten sind durch die Amtsverwaltung ständig zu beaufsichtigen und eine Bauabnahme der Leistungen hat zu erfolgen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

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