Sprungziele
Inhalt

Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Amtsausschusses  

Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn
TOP: Ö 1
Gremium: Amtsausschuss Nordstormarn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 25.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld
 
Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder waren am 13.09.2019 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Amtsausschusses fest.

 

Herr Schütt und Herr Bleiziffer bitten die Verwaltung um Prüfung, ob die Versendung des Protokolls der Hauptausschusssitzung vom 16.09.2019 am Tage vor der Amtsausschusssitzung (24.09.2019) innerhalb der vorgesehenen Zeit erfolgt ist bzw. ob eine Beschlussfassung im Amtsausschuss unter diesen Voraussetzungen rechtmäßig ist. Sonstige Einwendungen gegen die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Amtsausschusses werden nicht erhoben.

 

Hinweis der Protokollführung:

Gemäß § 24 a Amtsordnung in Verbindung mit § 41 der Gemeindeordnung „sollen Niederschriften innerhalb von 30 Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung“ - des jeweiligen Ausschusses (Hauptausschuss und Amtsausschuss) - vorliegen. Dies war ebenso in § 16 der bisher geltenden Geschäftsordnung für den Amtsausschuss und die Ausschüsse des Amtes Nordstormarn geregelt. In der Neufassung der Geschäftsordnung wurde folgender Wortlaut beschlossen: „Sitzungsniederschriften sind innerhalb von 30 Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung den Mitgliedern des Amtsausschusses im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitzustellen“. Dies gilt für Niederschriften über die Sitzungen des Hauptausschusses gleichermaßen. In der Amtsausschusssitzung gefasste Beschlüsse kommen wirksam mit der Abstimmung zustande. Die Wirksamkeit von Beschlüssen ist unabhängig von einer rechtswirksamen Niederschrift. Selbst für den Fall, dass keine Niederschrift gefertigt wurde, kommen Beschlüsse wirksam mit der Abstimmung zustande. (Kommentar zu § 41 GO).

 

Herr Beeck schlägt vor, die Tagesordnung um den TOP „Auftragsvergabe zur Pflege und Darstellung der Kanalkatasterdaten“ zu ergänzen und den TOP „Stellenplan 2020“ im nicht öffentlichen Sitzungsteil zu behandeln. Dazu besteht Einvernehmen. Somit ergibt sich oben stehende Tagesordnung.

Seite zurück Nach oben