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Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses  

Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses und des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf
TOP: Ö 1
Gremien: Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf, Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:31 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussmitglieder waren am 27.11.2019 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem am 29.11.2019 in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Im Vorwege wurde abgestimmt, dass der Finanzausschuss und der Bau-, Wege- und Umweltausschuss heute wie ein Ausschuss unter Vorsitz von Herrn Norbert Staack beraten und abstimmen.

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen bestehen nicht.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag die Tagesordnung um den nicht- öffentlich zu beratenden Punkt „Grundstücksangelegenheiten“ zu erweitern. Der Punkt solle vorbereitend zur Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf am 16.12.2019 kurzfristig mit beraten werden. Gegenstand dessen seien unter anderem dem Datenschutz unterliegende Informationen. Insofern sei der Punkt nicht- öffentlich zu beraten. Weitere Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor und werden auch nicht gestellt.

 

Der Vorsitzende stellt alsdann folgenden Beschluss zur Abstimmung:


Beschluss:

Der Finanzausschuss und der Bau- Wege und Umweltausschuss beschließen die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt 10 „Grundstücksangelegenheiten“. Gegenstand dessen sind unter anderem dem Datenschutz unterliegende Informationen. Insofern ist der Punkt nicht- öffentlich zu beraten.


 

Abstimmungsergebnis:

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Damit gilt die vorab dargestellte Tagesordnung.

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