Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Badendorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2019/11-122
Der Vorsitzende geht auf die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Haushaltsentwurfes ein, welcher überwiegend von den Ein- und Auszahlungen aus der Erschließung und dem Verkauf des Bebauungsplanes Nr. 7 geprägt sei. Die Einnahmen aus dem Verkauf stehen noch unter dem Vorbehalt des Beschlusses des abschließenden Kaufpreises.
Herr Dreyer erklärt, dass sich aus seiner Sicht die Gremien der Gemeinde nicht genug Zeit nehmen zur Erörterung des Haushaltsentwurfes.
Im weiteren Verlauf werden von der Verwaltung die Fragen beantwortet. Der Vorsitzende regt an, die Beträge betreffend der Zuschüsse der Gemeinde zur Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr mit der Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr in Übereinklang zu bringen.
Der Vorsitzende spricht im nächsten Schritt die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung der Grundsteuern A und B an. Er regt an die Hebesätze jeweils um 10 Prozentpunkte auf neu 320 v.H. ab dem 01.01.2020 anzuheben. Dem wird seitens der Ausschussmitglieder bis auf eine Enthaltung zugestimmt.
Aus der Mitte der Anwesenden wird angeregt ebenso den Hebesatz der Gewerbesteuer auf 320 v.H. anzuheben. Nach kurzer Diskussion wird dem Vorschlag seitens der Ausschussmitglieder bis auf zwei Enthaltungen zugestimmt.
In Folge dessen stellt der Vorsitzende folgenden Gesamtbeschluss zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt
für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt,
für die Gewerbesteuer wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde
Badendorf für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne der Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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