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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Badendorf  

Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses und des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf
TOP: Ö 8
Gremien: Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf, Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:31 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
2019/11-122 Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Badendorf
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2019/11-122

 

Der Vorsitzende geht auf die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Haushaltsentwurfes ein, welcher überwiegend von den Ein- und Auszahlungen aus der Erschließung und dem Verkauf des Bebauungsplanes Nr. 7 geprägt sei. Die Einnahmen aus dem Verkauf stehen noch unter dem Vorbehalt des Beschlusses des abschließenden Kaufpreises.

 

Herr Dreyer erklärt, dass sich aus seiner Sicht die Gremien der Gemeinde nicht genug Zeit nehmen zur Erörterung des Haushaltsentwurfes.

 

Im weiteren Verlauf werden von der Verwaltung die Fragen beantwortet. Der Vorsitzende regt an, die Beträge betreffend der Zuschüsse der Gemeinde zur Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr mit der Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr in Übereinklang zu bringen.

 

Der Vorsitzende spricht im nächsten Schritt die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung der Grundsteuern A und B an. Er regt an die Hebesätze jeweils um 10 Prozentpunkte auf neu 320 v.H. ab dem 01.01.2020 anzuheben. Dem wird seitens der Ausschussmitglieder bis auf eine Enthaltung zugestimmt.

 

Aus der Mitte der Anwesenden wird angeregt ebenso den Hebesatz der Gewerbesteuer auf 320 v.H. anzuheben. Nach kurzer Diskussion wird dem Vorschlag seitens der Ausschussmitglieder bis auf zwei Enthaltungen zugestimmt.

 

In Folge dessen stellt der Vorsitzende folgenden Gesamtbeschluss zur Abstimmung:


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt
r die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt,

r die Gewerbesteuer wird von 310 v.H. auf 320 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde
   Badendorf für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne der Jahre 2019 und 2020 r das durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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