Auszug - 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4 C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Aufstellungsbeschluss sowie Auftragsvergabe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/17-079 vom 21.01.2020
BGM David zeigt anhand einer Karte an der Leinwand die einzelnen Teilgebiete auf und informiert über die Planungsziele zu jedem Gebiet.
Es schließt sich eine kurze Aussprache an in dessen Zuge Fragen der Anwesenden beantwortet werden. Im Anschluss stellt BGM David folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 12. Änderung für die Teilbereiche
A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage,
B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4 sowie
C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt
Teilbereich A
- Sciehrung und Erweiterung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr durch Umwandlung von Fläche für die Land- und Forstwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr,
- Umwandlung von Fläche für die Land- und Forstwirtschaft in Wohnbaufläche zur Siedlungsentwicklung,
Teilbereich B
- Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche zur Siedlungsentwicklung,
Teilbereich C
- Umwandlung von Wald- bzw. forstwirtschaftlicher Fläche zu Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport sowie
- Umwandlung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung Friedhof und Sport zu Fläche für Wald.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden wird das Büro PLANLABOR Stolzenberg, Lübeck beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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