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Auszug - Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Aufstellungsbeschluss sowie Auftragsvergabe  

Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:40 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg
2020/17-083 Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a
hier: Aufstellungsbeschluss sowie Auftragsvergabe
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/17-083 vom 09.02.2020

 

Herr Detlef Möller erklärt sich für befangen und verlässt um 20.03 Uhr den Sitzungssaal.

 

Die Verwaltung zeigt anhand einer Karte an der Leinwand das Plangebiet auf und informiert über die wesentlichen Planungsziele. BGM David ergänzt, dass der An- und Umbau für die Freiwillige Feuerwehr bei der Planung Priorität habe. Fragen der Anwesenden werden beantwortet. Im Anschluss stellt BGM David folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Für das Gebiet südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a wird der Bebauungsplan Nr. 11 aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Sicherung und Erweiterung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg,

-          Schaffung neuer Wohnbauflächen,

-          Ordnung der Straßenrandbebauung,

-          Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

-          Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden wird das Büro Planlabor Stolzenberg in Lübeck beauftragt.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die mit der Aufstellung verbundenen Fachleistungen (Vermessung, Lärmtechnische Untersuchung, Bodenuntersuchung usw.) zu beauftragen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

Herr Detlef Möller nimmt ab 20.12 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

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