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Auszug - Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a -hier: Vorstellung und Bestätigung eines Vorentwurfes  

Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Schützen- und Gemeinschaftshaus Klein Wesenberg
Ort: Am Kirchberg 1, 23860 Klein Wesenberg
2020/17-086 Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a
-hier: Vorstellung und Bestätigung eines Vorentwurfes
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/17-086

 

BGM David bittet wiederum Herrn Stolzenberg die Varianten der Vorplanung vorzustellen und erteilt ihm dazu das Wort:

 

Herr Stolzenberg zeigt anhand einer Präsentation an der Leinwand zwei Varianten des möglichen Bebauungsplanes auf:

a) Variante 1: Erschließung durch eine Ringstraße

b) Variante 2: Erschließung durch eine Haupterschließungsstraße und 2 Stichstraßen

 

Herr Stolzenberg geht im Folgenden auf die in beiden Varianten insoweit gleichermaßen geplanten Festsetzungen zur baulichen Nutzung ein. Das Konzept sehe eine abgestufte bauliche Nutzung in Form eines Mischgebietes entlang der Straße „Alte Dorfstraße“, eines Allgemeinen Wohngebietes in der Mitte des Plangebietes und eines Reinen Wohngebietes entlang der nördlichen Grenze des Plangebietes vor. Die vorgesehene bauliche Ausnutzung der Grundstücke entspreche überwiegend mit einer vorgesehenen Einzelhausbebauung und einer Grundflächenzahl von 0,25 den Bebauungsplänen Nr. 8 und 9 an der Straße „Schulweg“. Es würden keine Festsetzungen zur Anzahl der Vollgeschosse mit aufgenommen. Stattdessen würde lediglich die maximale Höhe der Gebäude mit überwiegend 8m festgesetzt. Mit Blick auf den örtlichen Bedarf an Mietwohnungsbau sehen die Vorentwürfe zudem zwei Grundstücke mit entsprechend höheren baulichen Ausnutzungen vor.

 

Es schließt sich eine Diskussion über die Ausgestaltung der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes an. Im Zuge dessen beantwortet Herr Stolzenberg Fragen der Anwesenden.

 

Seitens der Verwaltung wird angeregt bereits im Zuge der Vorplanung die Grundlagen für die sich anschließende Erschließungsplanung mit prüfen zu lassen. Erkenntnisse daraus könnten sodann im nächsten Planungsschritt, dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, gleich mit einfließen.

 

Im Ergebnis der Diskussion stellt BGM David den folgenden Beschluss zur Abstimmung, bedankt sich bei Herrn Stolzenberg für seine Teilnahme und verabschiedet ihn.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 Gemeinde Klein Wesenberg gemäß vorgestellter Variante 2 für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a einschließlich der Begründung wird mit folgenden Änderungen gebilligt:
    - das westliche Ende der Haupterschließungsstraße ist mit der in der Mitte gelegenen Stichstraße zu einer Ringstraße zu verbinden, so dass der Wendehammer und auch Gemeinbedarfsflächen für Müllcontainerstandorte entfallen können.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden ist durchzuführen. Gleichzeitig ist die Planung bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
  2. Das Planungsbüro „Planlabor Stolzenberg“ wird gebeten auf einen möglichen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss bis zur nächsten Sitzung ca. Ende Juni 2020 hinzuwirken.
  3. Der Bürgermeister wird gebeten das Büro Gosch und Priewe in Bad Oldesloe mit der Grundlagenermittlung für die sich anschließende Erschließungsplanung zu beauftragen. Das Ergebnis der Grundlagenermittlung soll zur nächsten Sitzung vorliegen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Detlef Möller.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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