Auszug - Verzicht auf Eltern- und Kursgebühren für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/23-069 vom 02.05.2020
Es wird vorgetragen, dass das Land Schleswig-Holstein die Eltern von Gebühren für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule im Zusammenhang mit der Schließung der Schulen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus freihalten und die Gebühren für drei Monate an den Träger erstatten wolle. Seitens des Schulträgers besteht Einvernehmen, über die drei Monate April, Mai und Juni 2020 hinaus auch für den Ferienmonat Juli 2020 keine Gebühren zu erheben, was ein zusätzliches Defizit von ca. 7.500,00 € bedeuten würde. Außerdem solle auf die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Notbetreuung verzichtet werden.
Beschluss:
Der Amtsausschuss möge beschließen:
Das Amt Nordstormarn erhebt für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule und die Teilnahme am Kursangebot
a) für die Monate April, Mai und Juni 2020 keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler
b) Für den Monat Juli 2020 (Ferienmonat) keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler
Darüber hinaus erhebt das Amt Nordstormarn keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler, die in der Zeit ab dem 16. März 2020 in der Schule „notbetreut“ wurden unabhängig davon, ob Betreuungstage gebucht wurden oder nicht.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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