Auszug - Satzungsänderungen Offene Ganztagsschule a) Änderung der Ganztagsschulsatzung b) Änderung der Gebührensatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/23-070 vom 03.05.2020
Von Seiten der Verwaltung wird erläutert, dass die Kurskosten in die Gesamtkosten für die Einrichtung Offene Ganztagsschule einbezogen worden seien mit der Konsequenz, dass die Kosten pro Betreuungstag etwas ansteigen, Kurse von den Eltern aber nicht gesondert bezahlt werden müssten. Es gebe in Zukunft nur noch eine Elterngebühr. Frau Parakenings berichtet, ein neuer Kursleiter sei bereit, ab dem kommenden Schuljahr einen Selbstverteidigungskurs anzubieten. Die Verwaltung teilt mit, dass das von den Schulträgergemeinden zu tragende Defizit bei einer monatlichen Erhöhung um 1,00 € pro Betreuungstag in der Woche gleichbleibend (ca. 13.500,00 €) wäre.
Nach kurzer Diskussion besteht ebenso Einvernehmen, dass die Kosten für die Teilnahme an Kursen ohne Nutzung des Betreuungsangebotes auf 18,00 € pro Kurs und Monat angehoben wird und die Teilnahme an den Kursen Flöten und Chor kostenfrei bleibt. Die Kosten für eine 5-er Karte für eine sogenannte Notfallbetreuung sollen bei 60,00 € liegen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss möge beschließen:
Der Amtsausschuss beschließt
a) die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen (Ganztagsschulsatzung) mit folgender Änderung:
§ 3
§ 7 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Ende eines Schuljahres.
b) die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Ganztagsschul-satzung mit folgenden Änderungen:
§ 2
§ 3 Abs. 2:
Die monatlichen Kosten in der Preisstufe 1 für einen Betreuungstag in der Woche betragen 31,00 €, für zwei Betreuungstage in der Woche 62,00 € usw.
Die monatlichen Kosten in der Preisstufe 2 für einen Betreuungstag in der Woche betragen 22,00 €, für zwei Betreuungstage in der Woche 44,00 € usw.
§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Für die Teilnahme am Kursangebot (ohne Nutzung des Betreuungsangebots) beträgt die Gebühr 18,00 € pro Kurs und Monat. Die Teilnahme am Schulchor und Flötenkurs ist kostenfrei.
§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Um eine tageweise Betreuung im Notfall zu ermöglichen, kann pro Schuljahr eine 5-er Karte für 60,00 € erworben werden. Sie gilt jeweils für das laufende Schuljahr.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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