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Auszug - Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hamberge
TOP: Ö 5
Gremium: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: SCHULSPORTHALLE Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
2020/14-115 Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/14-115 vom 19.05.2020

 

Herr Kofler berichtet, die Bebauung des ehemaligen Gärtnereigrundstücks Stormarnstraße 1 in Hamberge werde durch den Grundstückseigentümer angestrebt. Es besteht Einvernehmen, einen Bebauungsplan zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets aufzustellen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Steuerung der städtebaulichen Entwicklung,

-          Schaffung von Wohnbauflächen,

-          Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherung und Schaffung von Grünstrukturen,

-          Sicherung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen. 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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