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Auszug - Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31 und 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches hier: Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hamberge
TOP: Ö 6
Gremium: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: SCHULSPORTHALLE Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
2020/14-116 Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31 und 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches
hier: Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/14-116 vom 08.04.2020

 

Es besteht Einvernehmen, eine Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet der ehemaligen Gärtnerei zu erlassen, um einer unerwünschten städtebaulichen Fehlentwicklung auf dem Grundstück vorzubeugen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31 und 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches ohne Änderungen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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