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Auszug - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) hier: Sachstand, Anpassung der Geltungsbereiche sowie weiteres Verfahren  

Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
TOP: Ö 7
Gremien: Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen, Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 11.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
2020/22-083 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Sachstand, Anpassung der Geltungsbereiche sowie weiteres Verfahren
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Haake berichtet zum Sachverhalt.

Herr Schöning merkt an, dass die Fraktionsvorsitzenden durch den guten Informationsaustausch im Verfahren über den gleichen Kenntnisstand verfügen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

A)     Der Beschluss der Gemeindevertretung Zarpen vom 18.10.2018 (TOP 9) zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in Nr. 1 neu gefasst.

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) die 7. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Umwandlung landwirtschaftliche Fläche in Wohnbaufläche.

 

B)     Der Beschluss der Gemeindevertretung Zarpen vom 18.10.2018 (TOP 10) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird in Nr. 1 neu gefasst.

 

 

  1. Für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Schaffung von Wohnbauflächen,

-          Sicherung des Ausgleichs und der Grünstrukturen,

-          Sicherung der Erschließung.

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind damit einverstanden, dass der Bürgermeister nach Abstimmung mit seinen Stellvertretern die für die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendigen Architekten- und Ingenieurleistungen, die einen Auftragswert von 2.500 € brutto übersteigen, ohne vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung beauftragt. Über die Auftragserteilung ist der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung zu berichten. Sie ist von ihr zu genehmigen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

14

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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