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Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave  

Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
2020/12-079 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schütt erläuert den Sachverhalt. (Siehe auch Niederschrift der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 12.9.2020)

Herr Stolzenberg vom Ingenieurbüro ‚Planlabor‘ ist mit der Änderung des Flächennutzungsplans für das derzeitige Kleingartengelände am Schlitzer Weg beauftragt. Aufgrund der Nähe zur Trave und den Überschwemmungsbereichen handelt es sich hier um ein sensibles Gebiet. Sobald die 1.Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorliegt, kann durch das ‚Planlabor‘ eine Handlungsempfehlung abgegeben werden.

Das Planungsrecht ändert nicht die Eigentumsverhältnisse der Anwohner. Die Bauleitplanung ist öffentlich und kann von den Anwohnern mitverfolgt werden. Der städtebauliche Vertrag ist abgeschlossen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave einschließlich der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden ist durchzuführen. Gleichzeitig ist die Planung bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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