Auszug - Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/14-115 vom 19.05.2020 sowie Beschluss-empfehlung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses vom 04.06.2020
Herr Beeck erläutert den Sachverhalt. Es wird keine weitere Aussprache gewünscht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Steuerung der städtebaulichen Entwicklung,
- Schaffung von Wohnbauflächen,
- Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
- Sicherung und Schaffung von Grünstrukturen,
- Sicherung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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