Auszug - Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31 und 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches hier: Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/14-116 vom 08.04.2020 sowie Beschluss-empfehlung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses vom 04.06.2020
Herr Beeck erläutert den Sachverhalt. Es wird keine weitere Aussprache gewünscht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31 und 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches ohne/mit folgenden Änderungen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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