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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Zarpen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
 
Wortprotokoll

Herr Schöning berichtet, dass die Familie Strawe ein Anschreiben mit Anregungen zu den Busverkehren an die Gemeinde gerichtet hat. Daraufhin war eine Einladung zwecks Erläuterung der Vorschläge in der heutigen Einwohnerfragestunde ausgesprochen worden. Es wurde allerdings mitgeteilt, dass die Einladung nicht wahrgenommen werden könne.

Herrn Schönefeld, Sachbearbeiter für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beim Kreis Stormarn, wurde das Anschreiben der Familie Strawe zugeleitet. Herr Schönefeld hat sich zu den Anregungen in einer Mail vom 17.9.2020 geäußert. Diese Mail soll der Familie Strawe zugeleitet werden. Die Gemeindevertreter sprechen sich außerdem übereinstimmend dafür aus, dass die Amtsverwaltung Herrn Schönefeld bitten soll, die in seiner Mail gemachten Vorschläge umzusetzen.

 

Es werden Fragen zur Veröffentlichung der Sitzungseinladung, der Sitzungsintervalle und die Anregung auf Sitzungstermine möglichst außerhalb der Ferienzeiten beantwortet.

 

Auf Nachfrage gibt Herr Schöning Erläuterungen zum Dorfentwicklungskonzept und der vorgesehenen weiteren Entwicklung.

 

Auf eine Frage zum Landesentwicklungsplan 2010 in Bezug auf die Möglichkeit zur Ausweisung von Bauland gibt Herr Schacht Erläuterungen.

 

Auf die Anregung zur Anlegung eines Baulückenkatasters geben Herr Schöning, Herr Dirk Meyer und Herr Zimmermann Erläuterungen. U.a. wird darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinde intensiv mit der Frage beschäftigt hat, wo Baulandflächen ausgewiesen werden können und hat die jeweiligen Eigentümer angeschrieben; Baulückenbebauung war immer wieder Gesprächsthema.

 

Herr Schöning gibt Erläuterungen zu einer Frage über die Bewerbungen zum Erwerb eines Baugrundstückes.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Erschließung des Baugebietes Weden nur über eine Zufahrtsstraße über das Grundstück Hauptstraße 11 mit erheblichen Erschütterungen für die anliegenden Gebäude insbesondere durch Baufahrzeuge zu rechnen ist. Außerdem wird auf die Steigung hingewiesen.  

 

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