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Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2021  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau
TOP: Ö 14
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Westerau
Ort: Schulstraße 8, 23847 Westerau
2020/21-102 Haushaltssatzung mit Plan 2021
     
 
Status:öffentlich  
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Es wird separat über die Anhebung der Hebesätze beraten und beschlossen:

Anhebung Grundsteuer A von 310 v. H. auf 363 v. H.  2 dafür; 2 dagegen; 0 Enthaltungen

Anhebung Grundsteuer B von 310 v. H. auf 363 v. H. 4 dafür; 0 dagegen; 0 Enthaltungen

 

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

Feuerlöschteich: statt 100.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen

Planungskosten Feuerwehrgerätehaus: statt 50.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen

Kanalfilmung L 85: neu 10.000,00 €

Fachberatung Neufassung Satzungen: neu 8.000,00 €

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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