Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2021
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Es wird separat über die Anhebung der Hebesätze beraten und beschlossen:
Anhebung Grundsteuer A von 310 v. H. auf 363 v. H. 2 dafür; 2 dagegen; 0 Enthaltungen
Anhebung Grundsteuer B von 310 v. H. auf 363 v. H. 4 dafür; 0 dagegen; 0 Enthaltungen
Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
Feuerlöschteich: statt 100.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen
Planungskosten Feuerwehrgerätehaus: statt 50.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen
Kanalfilmung L 85: neu 10.000,00 €
Fachberatung Neufassung Satzungen: neu 8.000,00 €
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |