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Auszug - Verschiedenes  

Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn
TOP: Ö 14
Gremium: Amtsausschuss Nordstormarn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
 
Wortprotokoll

 

a)      Auswirkungen der Kita-Reform

Frau Weidlich berichtet, die Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) erfolge zum 01.01.2021. Zwischenzeitlich seien die Förderbeträge, die für die Kindertageseinrichtungen vom Land über den Kreis an die Gemeinden überwiesen werden, ermittelt worden. Die zu erwartenden Förderbeträge für die Einrichtungen in den jeweiligen Gemeinden des Amtes Nordstormarn werden verlesen, ebenso die zu erwartenden Wohngemeindeanteile, die jede Gemeinde für ihre mit erstem Wohnsitz gemeldeten Kinder an den Kreis zu zahlen habe, in dem das Kind betreut wird.

 

Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der zu erwartende Förderbetrag im Haushalt 2021 der jeweiligen Standortgemeinde als Einnahme verbucht werden sollte und ein Betrag in gleicher Höhe als Ausgabe, da damit zu rechnen ist, dass die Gesamtbetriebskosten einer Einrichtung durch die Summe des Förderbetrages sowie der Elterngebühren gedeckt werden kann.

 

Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass bei Umsetzung der gesetzlichen Standardqualität in einer Einrichtung nicht mit einem Defizit, welches durch die Gemeinden zu tragen ist, gerechnet werden müsse, da die Fördermittel für eine Einrichtung mit gesetzlicher Standardqualität voraussichtlich ausreichend seien. Ein Defizit für die Gemeinden entstehe lediglich, wenn übergesetzlichen Standards von Seiten der Gemeinden im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen zugestimmt wird.

 

Von Seiten der Verwaltung wird den Gemeinden empfohlen, beim Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen hinsichtlich der Vereinbarung zu übergesetzlichen Standards mit Blick auf den Gesamthaushalt der Gemeinde zu berücksichtigen, dass unabhängig davon, ob für eine Kindertageseinrichtung ein Defizit oder ein Überschuss entsteht, der für jede Gemeinde berechnete Wohngemeindeanteil an den jeweiligen Kreis zu zahlen ist.

b)      Sitzungsvorbereitung

Herr Amtsdirektor Wulf bittet die Bürgermeister/innen, mit den jeweiligen Protokollführern ca. 4 Wochen vor einem geplanten Sitzungstermin die Tagesordnung und die Inhalte der gewünschten Beschlussvorlagen zu den verschiedenen Themen zu besprechen, um die Verwaltung in die Lage zu versetzen, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammenzustellen, Beschlüsse vorzubereiten und rechtzeitig einzuladen.

c)      Termine Hauptausschuss und Amtsausschuss

Die nächste Hauptausschusssitzung sei am 18.02.2021 und die nächste Amtsausschusssitzung am 04.03.2021 geplant.

d)      Information der Amtsausschussmitglieder über Stellensituation

Herr Schütt bittet die Verwaltung um Information der Amtsausschussmitglieder über sich abzeichnende personelle Veränderungen in der Verwaltung.

 

 

Es wird nicht öffentlich weiter beraten (gesonderte Niederschrift). Der Vorsitzende stellt um 22.35 Uhr die Öffentlichkeit wieder her und gibt die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse dem Grunde nach bekannt.  Er schließt die Sitzung.

 

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