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Auszug - Haushaltssatzung -mit Plan 2021  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst
TOP: Ö 6
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst
2020/13-125 Haushaltssatzung -mit Plan 2021
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass die Gemeinde Feldhorst zurzeit gut aufgestellt sei. Die Verwaltung gibt nähere Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsentwurf.

Im Bereich der Abwasserbeseitigung werde es eine Kostensteigerung geben. Grund hierfür seien die steigenden Kosten für die Klärschlammabfuhr. Für  den Ortsteil Havighorst habe die Schlammspiegelmessung ergeben, dass eine Entschlammung in den Jahren 2023-2025, notwendig sein werde.

Es werden Kostenerhöhungen zur Abwassergebühr diskutiert, um entsprechende Rücklagen bilden zu können.

 

Es wird vorgeschlagen, sich zudem über Alternativen zur Entschlammung der Klärteiche Gedanken zu machen. So gibt es zum Beispiel in Kükels ein Vererdungsbecken.


 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

- Die Abwassergebühr wird wie folgt angehoben: Die Verbrauchsgebühr von 2,35 Euro/qm um 1,65 Euro/qm auf 4,00 Euro/qm sowie die Grundgebühr um 1,00 Euro pro Monat auf 4,80 Euro pro Monat.

- Der Hebesatz r die Grundsteuer B wird auf 310 v.H. belassen.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021

- nach Kürzung der Einnahme zur Korrektur der Trägerbeteiligung unter Produkt 361130 (KiGa Grundstück f. örtliche KiGa Vereine) um 137.000 Euro. Die Einnahme ist bereits unter Produkt 361110 (Tageseinrichtung mit Trägerbeteiligung) berücksichtigt.

- nach Erhöhung zur Änderung der Erträge für 2021 unter Produkt 111051 (unbebautes Grundvermögen (landw. Flächen)) auf 5.000€

 

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2020 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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