Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin geht auf die Punkte in der Haushaltsplanung 2021 ein, die zu den Mehrkosten und zum Ergebnis des Haushaltsplanes 2021 führen und in der Vorlage erläutert wurden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit
folgenden Änderungen beschlossen:
Feuerlöschteich: statt 100.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen
Planungskosten Feuerwehrgerätehaus: statt 50.000,00 € nur 10.000,00 € einplanen
Kanalfilmung L 85: neu 10.000,00 €
Fachberatung Neufassung Satzungen: neu 8.000,00 €
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau
für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin,
bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung
dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im
Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr
2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die
Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind
unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |