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Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2021  

Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Heidekamp Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Heidekamp
Ort: Schulsteig, 23858 Heidekamp
2020/15-061 Haushaltssatzung - mit Plan 2021
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Prange berichtet, dass Sie und Herr Tensfeldt den Haushalt mit der Kämmerin der Amtsverwaltung besprochen haben. Frau Prange gibt Erläuterungen zum Haushalt.

Herr Croce weist auf die stark angestiegenen Kindertagesstättenkosten hin. Herr Dr. Mosler gibt zu diesem Thema Erläuterungen und weist darauf hin, dass der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hinsichtlich dieser Problematik nochmals tätig werden wird.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer B wird von 339 v.H. auf 349 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung beschlossen:

Es ist ein Betrag in Höhe von 168.000 €r den Kauf eines Teilstückes aus dem Flurstück 42/22 zur Entwicklung einer Straße/Zuwegung zum Neubaugebiet Kathenkoppel incl. Kosten für Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer u.a. zusätzlich einzuplanen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2021 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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