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Auszug - Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst
2021/13-151 Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36
hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zunächst berichtet Herr Schorr über den Tagesordnungspunkt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Feldhorst mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          der Landesplanungsbehörde vom 21.05.2019,

-          des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 02.05.2019,

-          Archäologisches Landesamtes vom 27.03.2019,

-          der Landwirtschaftskammer SH vom 10.04.2019,

-          des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land vom 09.04.2019,

-          der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 02.04.2019,

-          der Schleswig-Holstein Netz AG vom 01.04.2019,

-          der Vodafon Kabel GmbH vom 17.04.2019,

-          des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr vom 08.04.2019,

 

b)      teilweise becksichtigt werden die Stellungnahmen

-          des Kreises Stormarn vom 26.04.2019,

-          des Naturschutzbundes Deutschland e.V. vom 24.04.2019,

-          des Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. vom 24.04.2019.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst ergeben sich aus der Übersicht vom 25.10.2021 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.1    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

2.3    Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.

 

Bemerkungen.:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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