Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2019/20-085  

Betreff: Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2020 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg Vorberatung
08.11.2019 
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
03.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wesenberg nimmt den Wirtschaftsplan der Elterninitiative Stubbendorfer Mäuseburg e.V. (Trägerverein) für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2020 zur Kenntnis und ist bereit, dass ausgewiesenen Defizit in Höhe von 157.742,05 € zu tragen.

 

Dem Amt Nordstormarn wird aufgetragen, den auf das ganze Wirtschaftsjahr hochgerechneten Betrag in Höhe von 270.414,94 € in den Haushalt 2020 einzustellen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Anlässlich der von der Elterninitiative Stubbendorfer Mäuseburg e.V. geplanten Vereinsauflösung mit Ablauf des Kindergartenjahres 2019/2020, wurde für das Wirtschaftsjahr 2020 lediglich ein Wirtschaftsplan für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2020 vom Trägerverein vorgelegt.

 

Als (nicht-öffentliche) Anlage sind die Wirtschaftsplandaten für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2020 mit Rückblick ab dem Jahr 2015 beigefügt. Auf Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanes für den o.g. Zeitraum wurden die Beträge auf das ganze Wirtschaftsjahr 2020 hochgerechnet und vergleichsweise dargestellt. Die in der Hochrechnung dargelegten Beträge beinhalten nicht die Auswirkungen der KiTa-Reform, die ab dem 01.08.2020 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Förderung des Kreises/Landes nach neuen landesweiten Vorgaben, von denen gegenwärtig weder die Zahlwege noch deren Höhe abschließend gesetzlich festgelegt sind. Durch die mit der KiTa-Reform einhergehende Deckelung der Elternbeiträge werden geringere Beitragseinnahmen zu verzeichnen sein. Ebenso ist durch die geplante Änderung der Sozialstaffelregelung davon auszugehen, dass die Einnahmen im Sozialstaffelausgleich sinken.

 

Infolge der Erweiterung der Kindertagesstätte um eine Krippengruppe ab 01.08.2019 sind höhere Personalkosten im pädagogischen Bereich als auch beim Wirtschaftspersonal zu verzeichnen, zumal der Träger für das Kindergartenjahr 2019/2020 keine/n Beschäftigte/n im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (Erstattung der Kosten für Taschengeld und Sozialversicherung durch den Bund) zur Arbeitsentlastung des ständigen Personals finden konnte. Ferner steigen die Mietausgaben sowie Bewirtschaftungskosten der Einrichtung aufgrund des Anbaus. Da die Gemeinde Eigentümer des Objektes ist, werden diese Ausgaben jedoch überwiegend durch die Mieteinnahmen und Betriebskostenvorauszahlungen gedeckt.

 

Weitere Erläuterungen können durch Herrn Daiß gegeben werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

 

- Wirtschaftsplan der Kindertagesstätte Stubbendorfer Mäuseburg für den Zeitraum 01.01.2020
 bis 31.07.2020 mit Rückblick ab 2015 sowie Hochrechnung für das gesamte Wirtschaftsjahr

  2020

 

Seite zurück Nach oben