Vorlage - 2019/20-089
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für die Ortsteile Ratzbek/ Fliegenfelde und Groß Wesenberg vom 06. Dezember 2018 ohne/ mit folgenden Änderungen:
Sachverhalt:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2019 mit dem Zustand und den Aufwendungen für die Kläranlagen und Abwasseranlagen der Gemeinde befasst. Insbesondere die Abwasseranlagen für die Ortsteile Groß Wesenberg, Fliegenfelde und Ratzbek zeigten bereits im Frühjahr 2019 vergleichsweise schlechte Ablaufwerte in die Vorfluter. Dies geht einher mit höheren Gebühren, die an den Kreis Stormarn zu entrichten sind. Zudem zeigten die Anlagen einen erhöhten Instandhaltungs- und Reparaturbedarf mit den entsprechend hohen Betriebskosten.
Grundsätzlich muss die Gemeinde nach § 6 Kommunalabgabengesetz die Gebührenhaushalte kostendeckend führen. Dem Ausschuss lag dazu eine Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 vor. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2019 einstimmig für die Gebührenanpassung um 0,10 €, sprich von 3,85 € je m³ auf 3,95 € je m³ eingeleitetes Schmutzwasser entschieden.
Anlage/n:
Anlage: Änderungssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-11-22 1. Nachtrag Satzung Gebühr Ratzbek, Fliegenfelde, Gr. Wesenberg (78 KB) |