Vorlage - 2019/11-120
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Beschlussvorschlag:
Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:
- der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019
- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Badendorf für das Haushaltsjahr 2019
Sachverhalt:
Gemäß § 95 b Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Dies ist im laufenden Haushaltsjahr nicht der Fall. Dennoch führen der Entfall der geplanten investiven Deckensanierung, stark gestiegene Aufwendungen bei der Unterhaltung der Kläranlage, der öffentlichen Grünanlagen und erhöhte Aufwendungen für Anwalts- und Gerichtskosten aufgrund anhängiger Klageverfahren zu Veränderungen im Ergebnisplan. Im Saldo gleichen sich die Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen weitgehend aus. Der Ergebnisplan verbessert sich leicht gemäß beigefügten Haushaltsentwurf um 3.700 € und weist damit zum Ende des Jahres ein geplantes Defizit von 31.700 € aus.
Weitergehend weist die Entwicklung im Jahr 2019 erhebliche Abweichungen bei der Umsetzung von ursprünglich geplanten Maßnahmen und in Folge dessen erhebliche Veränderungen in der Finanzplanung auf. Die größte Position ist dabei die Verschiebung der geplanten Erschließung und dem Verkauf des Bebauungsplanes Nr. 7. Ebenso verschieben sich folgende weitere Maßnahmen:
- Ausbau Straße „Mitteltor“ mit rund 126.000 €
- Errichtung einer Windkraftanlage mit rund 80.000 €
- Investive Deckensanierung Langenjahren Weg mit rund 80.000 € Kosten und rund 52.000 € Erlösen aus Förderung
Der Saldo aller Ein- und Auszahlungen wird sich damit voraussichtlich zum Ende des Jahres 2019 um 1.229.800 verringern.. Aus diesen Gründen ist die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2019 geboten, der sodann auch gleich Ausgangspunkt für die anstehende Haushaltsplanung für das Jahr 2020 ist.
Insofern umfasst der Entwurf des 1. Nachtraghaushaltes 2019 eine Reihe von Anpassungen im Ergebnisplan als auch im investiven Bereich des Finanzplanes. Alle in den Entwurf des I. Nachtragshaushalts eingearbeiteten Veränderungen des Jahres 2019 sind in der Anlage 1 dieser Beschlussvorlage aufgelistet. Es wird darauf ergänzend Bezug genommen.
Im Saldo und unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird zum Ende des Jahres 2019 von einer um 268.900 € gegenüber der Ursprungsplanung verringerten Zunahme der Liquidität ausgegangen. Danach steigt sie voraussichtlich um 748.700 € an. Im Ergebnis stellt sich die Liquiditätsentwicklung ausgehend vom vorläufigen Abschluss zum 31.12.2018 im Jahr 2019 wie folgt dar:
Stand liquide Mittel zum 31.12.2018 | 427.044 € |
zzgl. bereinigte Forderungen zum 31.12.2018 | 50.555 € |
zzgl. geleistete Vorauszahlunegn | 40.990 € |
abzüglich Verbindlichkeiten | - 118.500 € |
bereinigter Stand verfügbare Mittel | 400.089 € |
geplante Änderung 2019 | -2.100 € |
voraussichtlicher verfügbarer Mittelbestand 31.12.2019 | 397.989 € |
Anlage/n:
Anlagen:- Übersicht eingearbeitete Veränderungen
- 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019
- 1. Nachtragshaushaltsplan 2019, bestehend aus Ergebnisplan mit
Übersicht der Erträge und Aufwendungen der Teilergebnispläne und dem
Finanzplan mit Übersicht der investiven Ein- und Auszahlungen
in den Teilfinanzplänen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-11-27 Änderungen 1. Nachtrag 2019 (114 KB) | ||||
2 | 2019-11-27 Entwurf 1. Nachtragshaushalt 2019 (500 KB) |