Vorlage - 2019/13-092
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Feldhorst nimmt die Finanzabrechnung des Kindergartens „Feldhorster Spatzen e.V.“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und trägt den als „Zuschuss d. Standortgemeinde“ ausgewiesenen Betriebskostenanteil abzüglich der geleisteten Vorauszahlungen.
Sachverhalt:
Die Finanzabrechnung 2018 (Anlage 1) ist mit einer ergänzenden Berechnung der Verwaltung zum Betriebskostenanteil der Gemeinde (Anlage 2) beigefügt.
Die Gemeinde bestreitet aus dem Haushalt die Bewirtschaftungskosten für das Gebäude einschließlich Abschreibungen. Es erfolgt eine prozentuale Aufteilung der Kosten auf KiTa und Feuerwehr, da die Gebäudeteile nicht einzeln versorgt werden.
Diese Summe wird dem Trägerverein jährlich mitgeteilt, damit er in die Gesamtabrechnung mit einfließt, z.B. auch in die Gebührenkalkulation der Elternbeiträge.
Die Gemeinde hat aufgrund des Finanzplans einen Vorschuss in Höhe von 33.100,00 € an die Kindertagesstätte geleistet. Da das Defizit tatsächlich nur 23.275,68 € beträgt, ist eine Überzahlung in Höhe von 9.824,32 € zu verzeichnen. Der zu erstattende Betrag wurde bereits angefordert.
Die Einnahmen im Jahr 2018 für Kinder aus Fremdgemeinden betrug 16.265,98 €.
Die KiTa konnte im Jahr 2018 bei den Elternbeiträgen einschließlich Sozialstaffel ≈ 13,75 % und bei den Zuschüssen vom Land/Kreis ≈ 20,95 % höhere Einnahmen generieren als veranschlagt.
Anlage/n:
Anlage/n:
Anlage 1:Original Finanzabrechnung der Kindertagesstätte (nicht öffentlich)
Anlage 2:Ergänzende Berechnung der Verwaltung zum Betriebskostenanteil der
Gemeinde (nicht öffentlich)