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Vorlage - 2020/21-086  

Betreff: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie an Land
hier: Stellungnahme der Gemeinde Westerau zu den 3. Entwürfen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Vorberatung
04.03.2020 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau (offen)   
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Datenblatt PR3_LAU_001, 3. Entwurf  
Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Westerau  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Westerau gibt zu den 3. Entwürfen des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie an Land) die als Anlage beigefügte Stellungnahme (mit folgenden Änderungen) / keine Stellungnahme ab.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Land Schleswig-Holstein ist seit längerer Zeit mit der Ausweisung geeigneter Flächen für raumbedeutsame Windkraftanlagen beschäftigt. Hierzu ist die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Windenergie am 04.10.2010 in Kraft getreten. Im Anschluss sollten ab 2010 die dem LEP untergeordneten Raumordnungspläne zum Sachthema Windenergie fortgeschrieben werden. Gegen den abgeschlossenen Regionalpläne I und III wurde geklagt. Das OVG Schleswig hat mit Urteil vom 20.01.2015 die Teilfortschreibung der Regionalpläne für unwirksam erklärt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Windkapitel im LEP 2010 überprüft und für rechtswidrig erachtet. Daraufhin wurden im Juni 2015 die Teil-fortschreibung des Windkapitels im LEP 2010 sowie die sachliche Teilaufstellung der Regionalpläne beschlossen. Das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf fand vom 27.12.2016 bis 30.06.2017 statt. Es sind ca. 6.5000 Stellungnahmen eingegangen. Zudem hat sich die neue Landesregierung nach der Landtagswahl am 07.05.2017 für eine Überprüfung der Entwürfe ausgesprochen. Für alle Planungsräume des Landes sollten die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung der Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen neu aufgestellt werden.

 

Am 21.08.2018 wurde der 2. Entwurf verabschiedet. Stellungnahmen konnten vom 01.10.2018 bis zum 28.02.2019 vorgebracht werden. Es sind ca. 5.200 Stellungnahmen vorgebracht worden, die in ihrer Auswertung zum 3. Planentwurf führten.

Am 17.12.2019 at die Landesregierung Schleswig-Holstein den 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 sowie den 3. Entwurf der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema „Windenergie an Land“ beschlossen. Damit wurde auch das Beteiligungsverfahren eingeleitet.

 

Der Planentwurf für den 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 Kapitel 3.5.2 (Sachthema Windenergie an Land) besteht aus

-          dem Gesamträumlichen Planungskonzept,

-          dem Textteil,

-          dem Umweltbericht und

-          dem Entwurf der Landesverordnung.

 

Der Planentwurf für den 3. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungs-raum III (Sachthema Windenergie an Land) besteht aus

-          dem Gesamträumlichen Planungskonzept,

-          dem Textteil,

-          die Karten – Vorranggebiete Windenergie und Vorranggebiete Repowering für den Ost- und Westteil,

-          den Datenblättern der Abwägungsbereich für die einzelnen Kreise,

-          dem Umweltbericht mit Anlagen und

-          dem Entwurf der Landesverordnung.

 

Die Unterlagen können seit dem 13.01.2020 bis zum 13.03.2020 online auf der Beteiligungsplattform www.bolapla-sh.de eingesehen und heruntergeladen werden. Bis auf die aktuellen Datenblätter der maßgeblichen Vorranggebiet wird auf das Beifügen dieser Dokumente zur Vorlage verzichtet.

Auf der Beteiligungsplattform sind weiterhin auch die Inhalte der 2. Entwürfe des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungs-raum III (Sachthema Windenergie an Land) einsehbar.

 

Der Planungsraum III umfasst die Kreise: Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein sowie die kreisfreie Hansestadt Lübeck.

 

Die Gemeinde Westerau hat das Recht zur Stellungahme auch wenn keine Windkraftflächen auf dem Gemeindegebiet ausgewiesen sind, z.B. zum angrenzenden Vorranggebiet PR3_LAU_001. Dieses ist ca. 1,5 km von der Bebauung Wulmenau entfernt.

 

 

 

Für die aktuellen Planentwürfe wurden

-          Datenkorrekturen (z.B. Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein von Wohnbebauung, Biotopen oder Großvogelhorsten) eingepflegt;

-          Der Kriterienkatalog erneut überprüft und in Teilen angepasst;

-          Das sonstige Plankonzept erneut überprüft und in Teilen angepasst;

-          Die Abwägungsentscheidungen zur neuen Potenzialfläche unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und des angepassten Kriterienkataloges aktualisiert.

 

An den Zielen und Grundsatzentscheidungen zum 2. Planentwurf wird ansonsten festgehalten. Die Abwägungsentscheidung kann dem beigefügten Datenblatt entnommen werden.

 

Bedeutsame Änderungen ergeben sich im Vergleich zum 2. Entwurf für das Gemeindegebiet Westerau und deren Einwohnerschaft nicht. In den aktuellen Entwürfen befinden sich weiterhin kein Vorranggebiet auf dem Gemeindegebiet. Allerdings befindet sich das Vorranggebiet PR3_LAU_001 weiterhin in unmittelbarer Nähe. Die Überprüfung führt zu einer Datenkorrektur und einer Reduzierung des Vorranggebietes von 137,5 ha auf 86,4 ha.

 

Positiv ist zu bewerten, dass die bestehenden Windkraftanlagen in Westerau und auch in Rethwisch weiterhin nicht als Vorranggebiet angesehen werden. Die Altanlagen haben hier zwar Bestandsschutz, dürfen aber nur repariert und nicht deutlich verbessert oder gegen neue Anlagen ausgetauscht werden.

 

Der Landesentwurf gibt weiterhin keine maximale Höhe für die WKA vor. Es wird lediglich festgehalten, dass ein Windpark aus mehr als drei WKA bestehen und mindestens 15 ha groß sein muss. Außerdem müssen WKA mindestens die fünffache Gesamthöhe (5-H-Regelung) als Abstand zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion, die bauplanungsrechtlich als Innenbereich nach §§ 30 und 34 BauGB eingestuft sind, einhalten. Im bauplanerischen Außenbereich nach § 35 BauGB reduziert sich der Mindestabstand auf die dreifache Gesamthöhe (3-H-Regelung). WKA sind aktuell ca. 150 m (Spitze Rotorblatt) hoch. Erwartet wird in naher Zukunft eine Gesamthöhe bis zu 200 m.

 

Gemeinde und Öffentlichkeit haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können unter www.bolapla-sh.deeingesehen und heruntergeladen werden. Hier ist auch die Abgabe einer Stellungnahme möglich. Ein Entwurf ist beigefügt, der als Diskussionsgrundlage genutzt sowie geändert und ergänzt werden kann.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

Datenblatt PR3_LAU_001, 3. Entwurf

Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Westerau

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Datenblatt PR3_LAU_001, 3. Entwurf (617 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Westerau (111 KB)      
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