Vorlage - 2019/14-072-02
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt unter Abänderung ihrer am 21.04.2015 beschlossenen Richtlinie zur Vergabe der gemeindlichen Bauplätze, 1. Abschnitt, östlich Buchenweg als 3. Verkaufsabschnitt die als Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügte 1. Änderung der genannten Richtlinie.
Die mit Beschluss vom 20.06.2019 beschlossene 1. Änderung der genannten Richtlinie wird zugleich aufgehoben.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hamberge hatte sich zuletzt in ihrer Sitzung am 20.06.2019 mit der Vergaberichtlinie für den 3. Verkaufsabschnitt im Bereich Haferkoppel, zwischen Hausnummer 2 und Hausnummer 22, befasst.
Für den Erwerb der Grundstücke liegen ca. 30 Bewerbungen (Tendenz steigend) vor. Die zurzeit gültige Vergaberichtlinie sieht eine Vergabe im Windhundverfahren vor. In Anbetracht des Verhältnisses zwischen der Anzahl zu verkaufender Grundstücke und der Anzahl der zwischenzeitlich vorliegenden Bewerbungen erscheint das Windhundverfahren nicht mehr als geeignetes und praktikables Vergabeverfahren. Seitens der Verwaltung wird deshalb angeregt die Vergabe im Losverfahren unter allen Beteiligten durchzuführen.
Dazu wurde die Vergaberichtlinie in § 2 neu gefasst. Es wird empfohlen die Vergaberichtlinie entsprechend neu zu beschließen.
Anlage/n:
Anlage: Entwurf Vergaberichtlinie neu gefasst
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-02-13 endgültige Vergaberichtlinie 3 VA (85 KB) |