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Vorlage - 2020/11-128  

Betreff: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie an Land
hier: Stellungnahme der Gemeinde Badendorf zu den 3. Entwürfen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
05.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Datenblatt PR3_STO_002, 3. Entwurf  
2) Datenblatt PR3_STO_002, 2. Entwurf  
3) Abwägung der gemeindlichen Stellungnahme zum 1. Entwurf  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Badendorf gibt zum 3. Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie zum 3. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie an Land) die in der Sitzung erarbeitete und dem Protokoll beigefügte Stellungnahme ab.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Das Land Schleswig-Holstein ist seit längerer Zeit mit der Ausweisung geeigneter Flächen für raumbedeutsame Windkraftanlagen beschäftigt. Hierzu ist die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Windenergie am 04.10.2010 in Kraft getreten. Im Anschluss sollten ab 2010 die dem LEP untergeordneten Raumordnungspläne zum Sachthema Windenergie fortgeschrieben werden. Gegen den abgeschlossenen Regionalpläne I und III wurde geklagt. Das OVG Schleswig hat mit Urteil vom 20.01.2015 die Teilfortschreibung der Regionalpläne für unwirksam erklärt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Windkapitel im LEP 2010 überprüft und für rechtswidrig erachtet. Daraufhin wurden im Juni 2015 die Teilfortschreibung des Windkapitels im LEP 2010 sowie die sachliche Teilaufstellung der Regionalpläne beschlossen. Das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf fand vom 27.12.2016 bis 30.06.2017 statt. Es sind ca. 6.5000 Stellungnahmen eingegangen, u.a. die der Gemeinde Badendorf vom 31.05.2017. Zudem hat sich die neue Landesregierung nach der Landtagswahl am 07.05.2017 für eine Überprüfung der Entwürfe ausgesprochen. Für alle Planungsräume des Landes sollten die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung der Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen neu aufgestellt werden.

 

Am 21.08.2018 wurde der 2. Entwurf verabschiedet. Stellungnahmen konnten vom 01.10.2018 bis zum 28.02.2019 vorgebracht werden. Es sind ca. 5.200 Stellungnahmen eingegangen, die in ihrer Auswertung zum 3. Planentwurf führten. Am 17.12.2019 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein den 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 sowie den 3. Entwurf der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema „Windenergie an Land“ beschlossen. Damit wurde auch das Beteiligungsverfahren eingeleitet.

 

Der Planentwurf für den 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 Kapitel 3.5.2 (Sachthema Windenergie an Land) besteht aus

-          dem Gesamträumlichen Planungskonzept,

-          dem Textteil,

-          dem Umweltbericht und

-          dem Entwurf der Landesverordnung.

 

Der Planentwurf für den 3. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie an Land) besteht aus

-          dem Gesamträumlichen Planungskonzept,

-          dem Textteil,

-          die Karten – Vorranggebiete Windenergie und Vorranggebiete Repowering für den

-          Ost- und Westteil,

-          den Datenblättern der Abwägungsbereich für die einzelnen Kreise,

-          dem Umweltbericht mit Anlagen und

-          dem Entwurf der Landesverordnung.

 

Die Unterlagen können seit dem 13.01.2020 bis zum 13.03.2020 online auf der Beteiligungsplattform www.bolapla-sh.de eingesehen und heruntergeladen werden. Bis auf die aktuellen Datenblätter der maßgeblichen Vorranggebiet wird auf das Beifügen dieser Dokumente zur Vorlage verzichtet.

Auf der Beteiligungsplattform sind weiterhin auch die Inhalte der 2. Entwürfe des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie an Land) einsehbar.

 

Der Planungsraum III umfasst die Kreise: Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein sowie die kreisfreie Hansestadt Lübeck.

 

Für die aktuellen Planentwürfe wurden

-          Datenkorrekturen (z.B. Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein von Wohnbebauung, Biotopen oder Großvogelhorsten) eingepflegt;

-          Der Kriterienkatalog erneut überprüft und in Teilen angepasst;

-          Das sonstige Plankonzept erneut überprüft und in Teilen angepasst;

-          Die Abwägungsentscheidungen zur neuen Potenzialfläche unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und des angepassten Kriterienkataloges aktualisiert.

 

An den Zielen und Grundsatzentscheidungen zum 2. Planentwurf wird ansonsten festgehalten. Die allgemeine Abwägungsentscheidung kann dem beigefügten Datenblatt entnommen werden. Außerdem ist die Abwägung der gemeindlichen Stellungnahme zum 1. Entwurf beigefügt. Ihr kann auch die damalige Stellungnahme der Gemeinde entnommen werden.

 

Aus der Überprüfung ergibt sich eine bedeutsame Änderung für die Gemeinde Badendorf. Das im 2. Entwurf aussortierte Vorranggebiet PR3_STO_002 auf dem Gebiet der Gemeinde Heilshoop ist reaktiviert worden. Dieses liegt in einer Entfernung von ca. 530 m zur Wohnbebauung Wüstenei und ca. 870 von Wendrade in Badendorf entfernt. Die Bebauung in Heilshoop, Haubarg und Hauptstraße sind ca. 850 m bzw. ca. 1.300 m entfernt.

 

Grund ist die Neubewertung des Sicherheitsabstandes zur 110 kV-Freileitung. Der bisher angenommene Mindestabstand wurde in Abstimmung mit dem Netzbetreiber reduziert und soll auf der Maßstabsebene der Regionalplanung nicht mehr darstellbar sein. Daher wurde das entfallende Vorranggebiet PR3_STO_002 reaktiviert. In der Abwägungsentscheidung wird ausgeführt, dass ein beiderseitiger Mindestabstand von 55 m zur Freileitung erforderlich ist. Dieser 110 m breite Freihaltekorridor ist im Maßstab 1:100.000, also dem Maßstab der „Karte Regionalplan Planungsraum III (Ost)“, durchaus erkennbar abzubilden. Der Freihaltekorridor ist aber auf jeden Fall im Kartenausschnitt zum Vorranggebiet PR3_STO_002 darstellbar. Der Freihaltekorridor ist ca. 3,7 ha groß. Dadurch verringert sich die Größe des Vorranggebietes auf 13,7 ha. Sie liegt damit unter der im Entwurf angegebenen Windparkmindestgröße von 15 ha.

 

 

 

 

Der Landesentwurf gibt weiterhin keine maximale Höhe für die WKA vor. Es wird lediglich festgehalten, dass ein Windpark aus mehr als drei WKA bestehen und mindestens 15 ha groß sein muss. Außerdem müssen WKA mindestens die fünffache Gesamthöhe (5-H-Regelung) als Abstand zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion, die bauplanungsrechtlich als Innenbereich nach §§ 30 und 34 BauGB eingestuft sind, einhalten. Im bauplanerischen Außenbereich nach § 35 BauGB reduziert sich der Mindestabstand auf die dreifache Gesamthöhe (3-H-Regelung). WKA sind aktuell ca. 150 m (Spitze Rotorblatt) hoch. Erwartet wird in naher Zukunft eine Gesamthöhe bis zu 200 m. Die ReEnergieHöfe GmbH & Co. KG, Dagebüll hat beispielsweise aktuell eine Genehmigung für Anlagen mit einer Gesamthöhe von 183,2 m erhalten.

 

In dem zum Entwurf gehörenden Textteil wird ausgeführt, dass die Vorranggebiete Windenergienutzung zur Bebauung nur mit folgenden Abständen ausgewiesen werden:

-          400 m Abstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich sowie zu Gewerbegebieten

-          800 m Abstand zu Siedlungsbereichen mit Wohn- oder Erholungsfunktion, die nach §§ 30 und 34 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen sind. (für nicht vorbelastete Bereiche: 1.000m)

 

Es ist fraglich, ob hierdurch der Mindestabstand der Windkraftanlage zu Wohngebäuden (3-H-Regelung für Grundstücke im Außenbereich nach § 35 BauGB, aber mindestens 600 m) eingehalten wird. Die Bebauung Wüstenei könnte nur ca. 530 m entfernt liegen.

 

Die gemeindliche Stellungnahme soll in der Sitzung der Gemeindevertretung erarbeitet werden.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Datenblatt PR3_STO_002, 3. Entwurf

2) Datenblatt PR3_STO_002, 2. Entwurf

3) Abwägung der Gemeindlichen Stellungnahme zum 1. Entwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 1) Datenblatt PR3_STO_002, 3. Entwurf (632 KB)      
Anlage 3 2 2) Datenblatt PR3_STO_002, 2. Entwurf (547 KB)      
Anlage 1 3 3) Abwägung der gemeindlichen Stellungnahme zum 1. Entwurf (1024 KB)      
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