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Vorlage - 2020/19-094  

Betreff: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie an Land
hier: Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst zu den 3. Entwürfen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
09.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Datenblatt PR3_STO_003, 3. Entwurf  
2) Datenblatt PR3_SEG_042, 3. Entwurf  
3) Abwägung der gemeindlichen Stellungnahme zum 2. Entwurf  
4) Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Rehhorst gibt zu 3. Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie zum 3. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie an Land) die als Anlage beigefügte Stellungnahme (mit folgenden Änderungen) ab.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Informationen zur Unwirksamkeitserklärung der Regionalpläne I und III durch des OVG Schleswig am 20.01.2015 und die Überprüfung der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes sind der Gemeinde bekannt. Auf Ausführungen bis zu den 2. Entwürfen der Pläne wird daher verzichtet. 

 

Am 21.08.2018 wurde der 2. Entwurf verabschiedet. Stellungnahmen konnten vom 01.10.2018 bis zum 28.02.2019 vorgebracht werden. Es sind ca. 5.200 Stellungnahmen vorgebracht worden, die in ihrer Auswertung zum 3. Planentwurf führten. Am 17.12.2019 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein den 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 sowie den 3. Entwurf der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema „Windenergie an Land“ beschlossen. Damit wurde auch das Beteiligungsverfahren eingeleitet.

 

Der Planentwurf für den 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 Kapitel 3.5.2 (Sachthema Windenergie an Land) besteht aus

-          dem Gesamträumlichen Planungskonzept,

-          dem Textteil,

-          dem Umweltbericht und

-          dem Entwurf der Landesverordnung

 

Der Planentwurf für den 3. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungs-raum III (Sachthema Windenergie an Land) besteht aus

-          dem Gesamträumlichen Planungskonzept,

-          dem Textteil,

-          die Karten – Vorranggebiete Windenergie und Vorranggebiete Repowering für den Ost- und Westteil,

-          den Datenblättern der Abwägungsbereich für die einzelnen Kreise,

-          dem Umweltbericht mit Anlagen und

-          dem Entwurf der Landesverordnung.

 

Die Unterlagen können seit dem 13.01.2020 bis zum 13.03.2020 online auf der Beteiligungsplattform www.bolapla-sh.de eingesehen und heruntergeladen werden. Bis auf die aktuellen Datenblätter der maßgeblichen Vorranggebiet wird auf das Beifügen dieser Dokumente zur Vorlage verzichtet.

 

Auf der Beteiligungsplattform sind weiterhin auch die Inhalte der 2. Entwürfe des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungs-raum III (Sachthema Windenergie an Land) einsehbar.

 

Der Planungsraum III umfasst die Kreise: Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg,

Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein sowie die kreisfreie Hansestadt Lübeck.

 

Für die aktuellen Planentwürfe wurden

-          Datenkorrekturen (z.B. Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein von Wohnbebauung, Biotopen oder Großvogelhorsten) eingepflegt;

-          Der Kriterienkatalog erneut überprüft und in Teilen angepasst;

-          Das sonstige Plankonzept erneut überprüft und in Teilen angepasst;

-          Die Abwägungsentscheidungen zur neuen Potenzialfläche unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und des angepassten Kriterienkataloges aktualisiert.

 

An den Zielen und Grundsatzentscheidungen zum 2. Planentwurf wird ansonsten festgehalten.

 

Die allgemeinen Abwägungsentscheidungen zu den beiden Vorranggebieten kann den beigefügten Datenblättern entnommen werden. Die spezielle Abwägung der gemeindlichen Stellungnahme ist ebenfalls beigefügt.

 

Bedeutsame Änderungen ergeben sich im Vergleich zum 2. Entwurf für das Gemeindegebiet Rehhorst und deren Einwohnerschaft nicht.

 

In den aktuellen Entwürfen befinden sich weiterhin zwei Vorranggebiete teilweise auf dem Gemeindegebiet Rehhorst. Dieses sind PRE_SEG_42 und PRE_STO_003 in Norden der Gemeinde beidseitig der Freileitung. Bei beiden Flächen handelt es sich um Vorranggebiete für Repowering. Repowering bedeutet, dass kleinere, ältere Windkraftanlagen (WKA) durch größere und leistungsstärkere im Verhältnis 2:1 ersetzt werden. Die zurückgebauten WKA sollen in einem räumlichen Zusammenhang liegen. Eine genaue Definition dieses Begriffes enthalten die Entwürfe jedoch nicht. Der Planungsraum III wird hierfür in einen Ost- und einen Westteil getrennt, in denen Altanlagen durch Repowering ersetzt werden sollen. Den Ostteil bilden hierbei die Kreise Ostholstein, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und teilweise Segeberg.

Vorrangig wurden solche Flächen als Vorranggebiet Repowering ausgewählt, in deren Nähe ein größerer Altanlagenbestand vorhanden ist, um eine Standortverlagerung und Entlastung in einem räumlichen Zusammenhang zu ermöglichen. Vorranggebiete Repowering können dort ausgewiesen werden, wo Vorranggebiete Windenergie aufgrund der bestehenden Vorbelastung sonst zu einer übermäßigen Belastung führen würden. Im Falle einer zusätzlichen Belastung, die nicht mit der Konzentrationswirkung der Planung zu begründen ist, wurde von einer Auswahl als Vorranggebiet Repowering abgesehen. Bestehende Anlagen außerhalb der Vorranggebiete haben technischen Bestandsschutz, d.h. sie können weiterbetrieben aber nicht durch eine neue ersetzt oder wesentlich geändert werden. Die Ausweisung der Repowering-Vorranggebiet ist zeitlich befristet. Werden diese 10 Jahre nach Rechtskraft der Windkraftpläne nicht genutzt, fallen sie weg. Es besteht die Gefahr, dass die bestehenden WKA weiterbetrieben und zusätzliche auf der Repowering-Fläche entstehen.

 

Die Flächen dieser beiden Gebiete sind trotz eines veränderten Zuschnitts 0,2 ha bzw. 0,1 ha größer als im 2. Entwurf.

 

Der Landesentwurf gibt weiterhin keine maximale Höhe für die WKA vor. Es wird lediglich festgehalten, dass ein Windpark aus mehr als drei WKA bestehen und mindestens 15 ha groß sein muss. Außerdem müssen WKA mindestens die fünffache Gesamthöhe (5-H-Rege-lung) als Abstand zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion, die bauplanungsrechtlich als Innenbereich nach §§ 30 und 34 BauGB eingestuft sind, einhalten. Im bauplanerischen Außenbereich nach § 35 BauGB reduziert sich der Mindestabstand auf die dreifache Gesamthöhe (3-H-Regelung). WKA sind aktuell ca. 150 m (Spitze Rotorblatt) hoch. Erwartet wird in naher Zukunft eine Gesamthöhe bis zu 200 m. Die ReEnergieHöfe GmbH & Co. KG, Dagebüll hat beispielsweise aktuell eine Genehmigung für Anlagen mit einer Gesamthöhe von 183,2 m erhalten. Weiterhin ist von der Firma Windpark Nortorf 2 GmbH & Co. KG, Nortorf die Errichtung von WKA mit einer Gesamthöhe von 200 m in der Gemeinde Nortorf und der Stadt Brunsbüttel beantragt worden.

 

In dem zum Entwurf gehhörenden Textteil wird jedoch ausgeführt, dass die Vorranggebiete Windenergienutzung zur Bebauung nur mit folgenden Abständen ausgewiesen werden:

-          400 m Abstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich sowie zu Gewerbegebieten

-          800 m Abstand zu Siedlungsbereichen mit Wohn- oder Erholungsfunktion, die nach §§ 30 und 34 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen sind. (für nicht vorbelastete Bereich: 1.000m)

 

Unter Berücksichtigung der angenommenen Anlagengesamthöhe von 200 m und der 3-H-Regelung für Grundstücke im Außenbereich nach § 35 BauGB ergibt sich ein rechnerischer Mindestabstand zwischen WKA und Wohngebäude von 600 m.

 

Es ist fraglich, ob hierdurch der Mindestabstand der Windkraftanlage zu Wohngebäuden (3-H-Regelung für Grundstücke im Außenbereich nach § 35 BauGB, aber mindestens 600 m) eingehalten wird. Tatsächlich liegen die Bebauung im Bereich Altenweide und Neukoppel von der Gebietsgrenze nur ca. 400 m entfernt. Für die Bebauung in Bahrenhof, Mönchteich der Gemeinde beträgt dieser nur ca. 370 m.

 

 .

 

 

Gemeinde und Öffentlichkeit haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können unter www.bolapla-sh.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier ist auch die Abgabe einer Stellungnahme möglich. Ein Entwurf ist beigefügt, der als Diskussionsgrundlage genutzt sowie geändert und ergänzt werden kann.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

1) Datenblatt PR3_STO_003, 3. Entwurf 

2) Datenblatt PR3_SEG_042, 3. Entwurf

3) Abwägung der Gemeindlichen Stellungnahme zum 2. Entwurf

4) Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Datenblatt PR3_STO_003, 3. Entwurf (642 KB)      
Anlage 2 2 2) Datenblatt PR3_SEG_042, 3. Entwurf (651 KB)      
Anlage 3 3 3) Abwägung der gemeindlichen Stellungnahme zum 2. Entwurf (603 KB)      
Anlage 4 4 4) Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst (9 KB)      
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