Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2020/20-104  

Betreff: Trägerschaft für die Kindertagesstätte "Mäuseburg" in Stubbendorf
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
04.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wesenberg beschließt, den Betrieb der Kindertagesstätte Stubbendorfer

Mäuseburg ab 01.08.2020 mit ………………………. fortzuführen und ermächtigt die

Bürgermeisterin, zu gegebener Zeit eine entsprechende Trägerschaftsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Elternverein „Stubbendorfer Mäuseburg e.V.“ hat beschlossen, die Trägerschaft der KiTa Stubbendorfer Mäuseburg mit Ablauf des 31.07.2020 niederzulegen. In ihrer Sitzung am 03.12.19 hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Betrieb der Kita Mäuseburg in der bestehenden Form und in dem vorhandenen Umfang über den 31.07.20 hinaus aufrecht zu erhalten und einen Kriterienkatalog als Grundlage für das gewünschte Interessenbekun-dungsverfahren erstellt. Innerhalb der Bewerbungsfrist sind 3 Bewerbungen eingegangen, von denen bereits eine Bewerbung wieder zurückgezogen wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beide Bewerber haben den Nachweis der Träger-Eigenschaft gem. § 75 SGB VIII erbracht. Ebenso haben beide Bewerber ein offenes pädagogisches Konzept mit festen Gruppenstruk-turen vorgelegt, worin auch Sprachförderung und Bildungsförderung aufgeführt werden.

 

Integration/Inklusion werden in den pädagogischen Konzepten ebenfalls aufgeführt.

 

Das Verpflegungskonzept stützt sich wie bisher auf einen Caterer.

 

Die Erfahrung als KiTa-Träger ist ebenso bei beiden Bewerbern gegeben.

 

Am 04.03.2020 haben die Bewerber ihr Konzept den Gemeindevertretern/innen persönlich

vorgestellt.

 

Bewerber 1 hat vor Abgabe der Bewerbung die Räumlichkeiten der Mäuseburg besichtigt und Informationen (Bestandspersonal, Gruppenöffnungszeiten, Betreuungsbedarf, etc.) eingeholt, woraus sich aus den Unterlagen und während der Präsentation am 04.03.20 nachvollziehbare Finanzierungsdarstellungen ergeben haben. Dieser Bewerber hat einen mit dem TVöD  gleichwertigen Haustarif und hat bekundet, das Bestandspersonal (päd./nicht-päd.) mit den bisherigen Einstufungen zu übernehmen sowie die Wahlfreiheit zwischen Haustarif und TVöD anzubieten. Bewerber 1 bezieht sich in seiner Bewerbung sowie in seiner Präsentation auf das ab dem 01.08.2020 geltende Kita-Reform-Gesetz und die mit der Einführung der Kita-Datenbank verbundenen Aufgaben. Hinsichtlich eines möglichen Vertretungserfordernisses für Erzieher/innen verweist er auf Personal der in der Nähe befindlichen Einrichtungen dieses Trägers.

 

Bewerber 2 hat die Grundlagen für eine konkrete Personal- und Finanzierungsplanung von der Gemeinde am 04.03.2020 erbeten und wird konkrete Bedarfs- und Kostenberechnungen bis zur Gemeindevertretersitzung am 19.03.2020 nachreichen. In der Vorstellung am 04.03.2020 wurde von Seiten des Bewerbers 2 vorgetragen, dass der Haustarif unterhalb des TVöD liege und mit einer zeitlichen Verzögerung dem TVöD angepasst werde. Aus der Bewerbung sowie während der persönlichen Vorstellung wurde deutlich, dass Bewerber 2 die Freistellung der pädagogischen Leitung deutlich über die ab August 2020 geltenden Anforderungen durch das Kita-Reformgesetz hinaus plant. Der Mustervertrag dieses Bewerbers sieht vor, dass einige Träger-Aufgaben durch die Gemeinde zu erfüllen sind.

 

Bei beiden Bewerbern hängt die Höhe des ggf. von der Gemeinde zu tragenden Verwal-tungskostenanteils von der Höhe der Personalkosten ab.

 

Fraglich ist, ob die Gemeinde die Trägerschaft einem der beiden Bewerber ab dem 01.08.2020 übergeben oder Alternativen wie z.B. Übernahme der Trägerschaft durch einen Zweckverband auf Amtsebene oder Fortführung der Trägerschaft mit dem Elternverein

„Stubbendorfer Mäuseburg e.V“ prüfen lassen möchte.

 

In der Gemeindevertretersitzung können nähere Erläuterungen durch den Vorsitzenden des jetzigen Trägervereins gegeben und Fragen beantwortet werden.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

keine 

 

Seite zurück Nach oben