Vorlage - 2020/19-104
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Beschlussvorschlag:
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2016 liegt der Gemeindevertretung Rehhorst vor. Nach Erläuterung durch das Mitglied vom Prüfungsausschuss werden die Haushaltsüberschreitungen nachbewilligt und der Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 96.841,91 € ist der Ergebnisrücklage zu zuführen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 liegt vor. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass im ersten Schritt der örtliche Prüfungsausschuss den Jahresabschluss prüft. Diese Prüfung fand am 22.05.2019 statt.
Für die Mitglieder des Prüfungsausschusses ist der Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit seinen Bestandteilen gemäß § 95n Absatz 3 Gemeindeordnung dieser Vorlage beigefügt.
Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Überschuss in Höhe von 96.841,91 € aus.
Zu den Prüfungshandlungen gehört:
1. Überprüfung, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist.
2. Überprüfung der Belege, dass sie sachlich und rechnerisch belegt worden sind.
3. Überprüfung der richtigen Verbuchung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
4. Überprüfung der Vermögensverwaltung und des richtigen Nachweises des Vermögens.
5. Überprüfung des Anhangs und des Lageberichts auf dessen Vollständigkeit.
Die Prüfung erfolgte anhand von Stichproben.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-05-22 Schlussbericht Prüfung 2015 und 2016 (29 KB) |