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Vorlage - 2020/14-114  

Betreff: Offene Ganztagsschule (OGS)
a) Erlass einer Ganztagsschulsatzung
b) Erlass einer Gebührensatzung OGS
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Hamberge Vorberatung
04.06.2020 
Sitzung des Schulausschusses Hamberge (offen)   
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
23.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2020-05-22 Entwurf OGS-Satzung Hamberge ab 1.8.20  
2020-05-22 Entwurf Gebühren Satzung OGS Hamberge ab 1.8.20  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hamberge beschließt,

a)      die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge (Ganztagsschulsatzung) ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:

b)      die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:

 

 

 

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Sachverhalt:

Seit dem 01.02.2020 ist die Gemeinde Hamberge Träger des nachschulischen Betreuungs-angebots der Grundschule Hamberge. Die Gemeinde Hamberge hatte in Ihrer Sitzung am 28.11.2019 beschlossen, die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Hamberge ab dem 01.08.2020 als öffentliche Einrichtung zu betreiben. Die dafür erforderliche Genehmigung durch das für Bildung zuständige Ministerium ist beantragt. Ein Antrag auf Fördermittel wurde im April 2020 gestellt. 

 

Auf der Grundlage der Belegungszahlen des 2. Schulhalbjahres 2019/2020 wurden Gebüh-ren für die Benutzung der Einrichtung Offene Ganztagsschule ermittelt. Dabei wurde ein durch die Gemeinde Hamberge zu tragendes Defizit in Höhe von ca. 8.000,00 €  berück-sichtigt. Die Gebührenkalkulation für die Offene Ganztagsschule beinhaltet auf der Kosten-seite neben den Personal- und Sachkosten auch die Kursleiterkosten. Dies führt dazu, dass zukünftig nur noch eine Benutzungsgebühr erhoben wird unabhängig davon, ob und wie viele Kurse die Schüler/innen belegen. Abhängig von der Anzahl der gebuchten Betreuungs-tage ist die Anzahl der Kurse begrenzt (s. § 6 Abs. 6 der Ganztagsschulsatzung). Ein durch nicht gedeckte Kosten entstehendes Defizit ist von der Gemeinde Hamberge als Schulträger zu tragen.

 

 

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Anlage/n:

Anlagen:  Entwurf Ganztagsschulsatzung Hamberge

  Entwurf Gebührensatzung OGS Hamberge

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-05-22 Entwurf OGS-Satzung Hamberge ab 1.8.20 (286 KB)      
Anlage 2 2 2020-05-22 Entwurf Gebühren Satzung OGS Hamberge ab 1.8.20 (235 KB)      
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