Vorlage - 2019/13-080-01
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:
1.1 Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Feldhorst mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- der Landesplanungsbehörde vom 21.05.2019,
- des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 02.05.2019,
- des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr vom 08.04.2019,
- des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land vom 09.04.2019,
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Kreises Stormarn vom 26.04.2019,
- des Naturschutzbundes Deutschland e.V. vom 24.04.2019,
- des Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. vom 24.04.2019,
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 02.04.2019,
- der Schleswig-Holstein Netz AG vom 01.04.2019,
- der Vodafon Kabel GmbH vom 17.04.2019.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst ergeben sich aus der Übersicht vom 16.10.2016 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.
1.2 Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2.1 Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
2.3 Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.02.2019 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im März/April 2019 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 1 BauGB informiert worden. Gleichzeitig hat der Vorentwurf vom 28.03.2019 bis einschließlich 10.04.2019 öffentlich ausgelegen.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde ist ebenfalls über die Planungsabsichten informiert worden. Folgende Stellungnahmen liegen vor:
Träger öffentlicher Belange /obere Verwaltungsbehörde |
Stellungnahme vom |
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abt. IV 52 Städtebau, Ortsplanung Städtebaurecht | |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4 | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ohne |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz | ohne |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | durch Ministerium |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | |
Stadtwerke Reinfeld | ohne |
Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Schleswig-Holstein Netz AG | |
HanseWerk Natur GmbH | ohne |
TenneT TSO GmbH | |
Gewässerpflegeverband Heilsau | |
Wasser- und Bodenverband Trave | |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | ohne |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 | |
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock Sparte Facility Management | ohne |
GMSH-Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | |
Naturschutzverbände |
|
Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. | |
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. | |
AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein | ohne |
Nachbargemeinden |
|
Amt Nordstormarn, Gemeinden Barnitz und Rehhorst | |
Amt Trave-Land, Gemeinden, Bahrenhof, Bühnsdorf, Wakendorf I | ohne |
Amt Bad Oldesloe-Land, Gemeinde Meddewade | |
Stadt Bad Oldesloe | ohne |
Stadt Reinfeld | ohne |
Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.
Aufgrund der Stellungnahmen waren einige Prüfungen, Untersuchungen und Ergänzungen erforderlich, z.B. Alternativenprüfung, Verkehrslärmuntersuchung. Außerdem mussten die Auslastung der Kläranlage und der Löschwasserversorgung geprüft werden. Die Prüfungen sind abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in die Unterlagen eingeflossen.
Für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Im Anschluss werden die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Beschlussempfehlung (Stand: 20.04.2020)
2) 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Vorentwurf) -gesamt
3) 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Vorentwurf) - Auszug
4) Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Vorentwurf)
5) 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf 20.04.2020) - gesamt
6) 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf 20.04.2020) - Auszug
7) Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf 20.04.2020)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1) Beschlussempfehlung (Stand: 20.04.2020) (532 KB) | ||||
2 | 2) 2. Änderung des Flächennutungsplanes (Stand: Vorentwurf) - gesamt (2514 KB) | ||||
3 | 3) 2. Änderung des Flächenutzungsplanes (Stand: Vorentwurf) - Auszug (251 KB) | ||||
4 | 4) Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Vorentwurf) (586 KB) | ||||
5 | 5) 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf 20.04.2020 - gesamt (375 KB) | ||||
6 | 6) 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf 20.04.2020) - Auszug (263 KB) | ||||
7 | 7) Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf 20.04.2020) (1471 KB) |
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