Vorlage - 2020/23-070
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Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt
a) die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen (Ganztagsschulsatzung) ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:
b) die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Ganztagsschul-satzung ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 27.06.2019 hatte der Amtsausschuss die Ganztagsschulsatzung sowie die Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung beschlossen. Zur Verbesserung der Abrechnungsvorgänge und aufgrund der Anträge der Schulleitung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Ganztagsschulsatzung
- § 6 Abs. 3 wurde ergänzt, um Kindern zu ermöglichen, Kurse bereits nach einem halben Jahr zu wechseln
- § 6 Abs. 4 wurde geändert, da die Abrechnung des Mittagessens seit dem 01.03.20 über ein externes Dienstleistungsunternehmen erfolgt
- § 7 Abs. 2 wurde angepasst, da eine Kündigung erst zum Ende eines Schuljahres (und nicht Schulhalbjahres) möglich sein soll
- § 12 „Gesundheitsvorschriften“ wurde aufgrund der aktuellen Situation eingefügt
b) Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung
- § 1 c „Erstattungsanspruch für das Mittagessen“ entfällt, da die Abrechnung des Mittagessens zwischen den Eltern und einen externen Dienstleister erfolgt.
- Der neue Absatz c) wurde aufgenommen, da den Schüler/innen die Teilnahme am Kursangebot zu ermöglichen ist, ohne das Betreuungsangebot gebucht zu haben.
- § 1 d) „Erstattungsanspruch für die Kosten des Kursangebots“ entfällt, da die Kosten für das Kursangebot zukünftig in den Benutzungsgebühren für die Nutzung des Betreuungsangebots enthalten sein sollen.
- § 3 Abs. 2 ist anzupassen, da aufgrund der Gebührenkalkulation für die Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ die Gebühren gegenüber dem Vorjahr anzupassen sind.
- § 3 Abs. 3 wurde eingefügt, da für die Teilnahme am Kursangebot ohne Nutzung des Betreuungsangebots eine Gebühr pro Kurs und Monat zu erheben ist.
- § 3 Abs. 4 wurde eingefügt, da eine tageweise Notbetreuung ermöglicht werden soll.
- § 4 Abs. 2 (Gebührenerhöhung für Ferienbetreuung) wurde aufgrund der Gebühren-kalkulation angepasst.
- § 5 „Erstattungsanspruch für Mittagsverpflegung“ entfällt.
- § 6 „Erstattungsanspruch für Kursteilnahme“ entfällt.
Bei den genannten Gebühren an Schultagen sowie in den Ferien tragen die Schulverbands-gemeinden einen Eigenanteil von ca. 13.000,00 €
Anlage/n:
Anlage/n: Entwurf der 1. Änderung der Ganztagsschulsatzung
Entwurf der 1. Änderung der Gebührensatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-05-04 Entwurf 1. Änd. OGS Satzung Zarpen ab 1.8.20 (201 KB) | ||||
2 | 2020-05-04 Entwurf 1. Änd. Gebührensatzung zur OGS Satzung Zarpen ab 1.8.20 (204 KB) |