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Vorlage - 2020/23-070  

Betreff: Satzungsänderungen Offene Ganztagsschule
a) Änderung der Ganztagsschulsatzung
b) Änderung der Gebührensatzung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Amt Nordstormarn
28.05.2020 
Sitzung des Schulausschusses Zarpen (offen)   
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
24.06.2020 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2020-05-04 Entwurf 1. Änd. OGS Satzung Zarpen ab 1.8.20  
2020-05-04 Entwurf 1. Änd. Gebührensatzung zur OGS Satzung Zarpen ab 1.8.20  

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt

 

a)      die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen (Ganztagsschulsatzung) ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:

 

b)      die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Ganztagsschul-satzung ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:

 

 

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Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 27.06.2019 hatte der Amtsausschuss die Ganztagsschulsatzung sowie die Gebührensatzung  zur Ganztagsschulsatzung beschlossen. Zur Verbesserung der Abrechnungsvorgänge und aufgrund der Anträge der Schulleitung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

a)      Ganztagsschulsatzung

  • § 6 Abs. 3 wurde ergänzt, um Kindern zu ermöglichen, Kurse bereits nach einem halben Jahr zu wechseln
  • § 6 Abs. 4 wurde geändert, da die Abrechnung des Mittagessens seit dem 01.03.20 über ein externes Dienstleistungsunternehmen erfolgt
  • § 7 Abs. 2 wurde angepasst, da eine Kündigung erst zum Ende eines Schuljahres (und nicht Schulhalbjahres) möglich sein soll
  • § 12 „Gesundheitsvorschriften“ wurde aufgrund der aktuellen Situation eingefügt

 

b)      Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung

  • § 1 c „Erstattungsanspruch für das Mittagessen“ entfällt, da die Abrechnung des Mittagessens zwischen den Eltern und einen externen Dienstleister erfolgt.
  • Der neue Absatz c) wurde aufgenommen, da den Schüler/innen die Teilnahme am Kursangebot zu ermöglichen ist, ohne das Betreuungsangebot gebucht zu haben.
  • § 1 d) „Erstattungsanspruch für die Kosten des Kursangebots“ entfällt, da die Kosten für das Kursangebot zukünftig in den Benutzungsgebühren für die Nutzung des Betreuungsangebots enthalten sein sollen.
  • § 3 Abs. 2 ist anzupassen, da aufgrund der Gebührenkalkulation für die Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ die Gebühren gegenüber dem Vorjahr anzupassen sind.
  • § 3 Abs. 3 wurde eingefügt, da für die Teilnahme am Kursangebot ohne Nutzung des Betreuungsangebots eine Gebühr pro Kurs und Monat zu erheben ist.
  • § 3 Abs. 4 wurde eingefügt, da eine tageweise Notbetreuung ermöglicht werden soll.
  • § 4 Abs. 2 (Gebührenerhöhung für Ferienbetreuung) wurde aufgrund der Gebühren-kalkulation angepasst.
  • § 5 „Erstattungsanspruch für Mittagsverpflegung“ entfällt.
  • § 6 „Erstattungsanspruch für Kursteilnahme“ entfällt.

 

Bei den genannten Gebühren an Schultagen sowie in den Ferien tragen die Schulverbands-gemeinden einen Eigenanteil von ca. 13.000,00 € 

 

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Anlage/n:

Anlage/n: Entwurf der 1. Änderung der Ganztagsschulsatzung

Entwurf der 1. Änderung der Gebührensatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-05-04 Entwurf 1. Änd. OGS Satzung Zarpen ab 1.8.20 (201 KB)      
Anlage 2 2 2020-05-04 Entwurf 1. Änd. Gebührensatzung zur OGS Satzung Zarpen ab 1.8.20 (204 KB)      
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