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Vorlage - 2020/17-086  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a
-hier: Vorstellung und Bestätigung eines Vorentwurfes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
14.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a einschließlich der Begründung wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden ist durchzuführen. Gleichzeitig ist die Planung bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.03.2020 den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bauleitplan gefasst.

 

Der nächste Planungsschritt ist die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden. Diese werden von der Planung unterrichtet und gleichzeitig aufgefordert, sich zu dem aus ihrer Sicht notwendigen Untersuchungsumfang zu äußern und der Gemeinde vorhandene Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird die Öffentlichkeit beteiligt.

 

Im Anschluss werden die Rückmeldungen gesammelt, ausgewertet und eventuell notwendige Untersuchungen veranlasst. Unabhängig hiervon sind Untersuchungen des Verkehrslärms, des Bodens hinsichtlich Versickerungsfähigkeit und Tragkraft sowie der Existenz geschützter Tier- und Pflanzenarten zu beauftragen. Die Ergebnisse fließen in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 ein. Dieser soll nach aktueller Terminierung Ende 08/2020 der Gemeindevertretung zur Zustimmung vorgelegt werden.

 

Der Vorentwurf wird in der Sitzung vom beauftragten Planungsbüro vorgestellt.

Sodann besteht auch die Möglichkeit für Fragen und Änderungsvorschläge.

 

 

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Anlage/n:

Anlage:

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 (306 KB)      
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