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Vorlage - 2020/13-110  

Betreff: Siedlungsentwicklungskonzept der Gemeinde Feldhorst
hier: Abschließender Beschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
27.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Beschlussempfehlung (Stand: 14.05.2020)  
2) Siedlungsentwicklungskonzept (Stand 14.05.2020, Endfassung)  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die zur Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen des Ministeriums für Inneres, Ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Stormarn werden mit dem in der Beschlussempfehlung des Planungsbüro Ostholsteins, Bad Schwartau vom 14.05.2020 dargestellten Ergebnis (mit folgenden Änderungen) geprüft.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt das Siedlungsentwicklungskonzept in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen).

 

Dem Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

  1. Die Umsetzung des Siedlungsentwicklungskonzeptes bleibt der konkreten Bauleitplanung vorbehalten.

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Feldhorst beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Ausweisung neuer Wohnbauflächen. Hierfür ist eine Alternativflächenprüfung notwendig, die mit Hilfe eines Siedlungsentwicklungskonzeptes realisiert wird

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2019 den Entwurf des Siedlungsentwicklungskonzeptes bestätigt und beschlossen, dass dieser dem Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde und dem Kreis Stormarn zur Stellungnahme vorgelegt wird.

 

Das Beteiligungsverfahren ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde und der Kreis Stormarn haben sich am 21.02.2020 bzw. am 14.02.2020 zur Planung geäußert Die Stellungnahmen sind in der beigefügten Beschlussempfehlung aufgezeigt. Nennenswerte Änderungen ergeben sich nicht. Das Siedlungsentwicklungskonzept kann beschlossen und durch konkrete Bebauungspläne umgesetzt werden.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Beschlussempfehlung (stand 14.05.2020)

2) Siedlungsentwicklungskonzept (Stand: 14.05.2020, Endfassung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Beschlussempfehlung (Stand: 14.05.2020) (97 KB)      
Anlage 2 2 2) Siedlungsentwicklungskonzept (Stand 14.05.2020, Endfassung) (3358 KB)      
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