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Vorlage - 2020/13-112  

Betreff: Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
03.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie der Gemeinde 13-Ü-1  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Feldhorst beschließt, die freiwillige Förderung der Tagespflege mit Ablauf des 31.07.2020 zu beenden. Die Richtlinie der Gemeinde Feldhorst zur Förderung der Tagespflege vom 03.06.2017 tritt ab dem 01.08.2020 außer Kraft.

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde hatte mit Wirkung zum 01.06.2017 die Richtlinie zur Förderung der Tagespfle-ge beschlossen. Auf dieser Grundlage hatte die Gemeinde neben den Leistungen des Krei-ses Stormarn freiwillig Zuschüsse sowohl an Tagespflegepersonen als auch an die Eltern von Kindern in Tagespflege geleistet.

 

Mit dem Kita-Reform-Gesetz vom 12.12.2019  wird die Finanzierung der Kinderbetreuung und damit auch der Tagespflege neu und landesweit einheitlich geregelt (§§ 43 bis 50 KiTaG). Das Inkrafttreten des Gesetzes wird zwar aufgrund der derzeitigen Situation zur Eindämmung des Corona-Virus vom 01.08.2020 auf den 01.01.21 verschoben. Einzelne Reformziele wie z.B. die Elternbeitragsentlastung sollen über einen Beitragsdeckel jedoch bereits zum 01.08.2020 umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Elternbeitragsentlastung für Tagespflegekinder.

 

Die Tagespflegepersonen (TPP) erhalten ab dem 01.08.2020 eine laufende Geldleistung durch den Kreis Stormarn anhand des zeitlichen Umfangs der Leistung, der Anzahl sowie des Förderbedarfs betreuter Kinder, der Qualifikation sowie der Ausfallzeiten (§§ 43 bis 50 KiTaG).

 

Der Pauschalsatz pro Kind für die Kindertagespflege beträgt 33,52 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde (§ 53 Abs. 2 KiTaG).

 

Der Kreis Stormarn finanziert die Geldleistung aus:

 

-          Finanzmitteln des Landes (§ 52 KiTaG), 37,97 % von 33,52 € = 12,72 €

-          gedeckelten Elternbeiträgen für die Kindertagespflege, 21,51 % von 33,52 € = 7,21 € sowie

-          dem Wohngemeindeanteil für jedes in Tagespflege betreute Kind (§ 51 KiTaG), 40,52 % von 33,52 € = 13,58 €

 

Da sich die Stundensätze der Tagespflegepersonen ab dem 01.08.2020 deutlich erhöhen und die Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege künftig ebenso gedeckelt sind wie die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, empfiehlt die Verwaltung, die Förderung der Eltern von Kindern in Tagespflege sowie der Tagespflege-personen ab dem 01.08.2020 einzustellen und die geschlossenen Zuwendungsvereinba-rungen frühestmöglich zu kündigen.

 

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Anlage/n:

Anlagen: Richtlinie der Gemeinde Feldhorst zur Förderung der Tagespflege vom 03.06.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie der Gemeinde 13-Ü-1 (128 KB)      
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