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Vorlage - 2020/12-076  

Betreff: Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie der Gemeinde Barnitz zur Förderung der Tagespflege in Kraft ab 01.08.2018_unterzeichnet  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Barnitz beschließt, die freiwillige Förderung der Tagespflege mit Ablauf des 31.07.2020 zu beenden. Die Richtlinie der Gemeinde Barnitz zur Förderung der Tagespflege vom 14.02.2019 tritt ab dem 01.08.2020 außer Kraft.

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde hatte mit Wirkung zum 01.08.2018 die Richtlinie zur Förderung der Tagespfle-ge beschlossen. Auf dieser Grundlage hatte die Gemeinde neben den Leistungen des Krei-ses Stormarn freiwillig Zuschüsse sowohl an Tagespflegepersonen als auch an die Eltern von Kindern in Tagespflege geleistet. Damit wurde das Ziel, Eltern von Kindern in der Tages-pflege den Eltern von Kindern in der Krippe bezüglich der Gebührenhöhe gleich zu stellen, nahezu erreicht.

 

Mit dem Kita-Reform-Gesetz vom 12.12.2019  wird die Finanzierung der Kinderbetreuung und damit auch der Tagespflege neu und landesweit einheitlich geregelt (§§ 43 bis 50 KiTaG). Das Inkrafttreten des Gesetzes wird zwar aufgrund der derzeitigen Situation zur Eindämmung des Corona-Virus vom 01.08.2020 auf den 01.01.21 verschoben. Einzelne Reformziele wie z.B. die Elternbeitragsentlastung sollen über einen Beitragsdeckel jedoch bereits zum 01.08.2020 umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Elternbeitragsentlastung für Tagespflegekinder.

 

Die Tagespflegepersonen (TPP) erhalten ab dem 01.08.2020 eine laufende Geldleistung durch den Kreis Stormarn anhand des zeitlichen Umfangs der Leistung, der Anzahl sowie des Förderbedarfs betreuter Kinder, der Qualifikation sowie der Ausfallzeiten (§§ 43 bis 50 KiTaG).

 

Der Pauschalsatz pro Kind für die Kindertagespflege beträgt 33,52 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde (§ 53 Abs. 2 KiTaG).

 

Der Kreis Stormarn finanziert die Geldleistung aus:

 

-          Finanzmitteln des Landes (§ 52 KiTaG), 37,97 % von 33,52 € = 12,72 €

-          gedeckelten Elternbeiträgen für die Kindertagespflege, 21,51 % von 33,52 € = 7,21 € sowie

-          dem Wohngemeindeanteil für jedes in Tagespflege betreute Kind (§ 51 KiTaG), 40,52 % von 33,52 € = 13,58 €

 

Da sich die Stundensätze der Tagespflegepersonen ab dem 01.08.2020 deutlich erhöhen und die Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege künftig ebenso gedeckelt sind wie die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, gibt es für die Förderung der Eltern durch die Gemeinde in Form eines Differenzkostenzuschusses sowie die Förderung der Tagespflegepersonen ab dem 01.08.2020 keinen Grund mehr.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Förderung der Tagespflegepersonen sowie der Eltern von Kindern in Tagespflege ab dem 01.08.2020 zu beenden und die geschlosse-nen Zuwendungsvereinbarungen frühestmöglich zu kündigen.

 

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Anlage/n:

Anlage/n: Richtlinie der Gemeinde Barnitz zur Förderung der Tagespflege vom 14.02.2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie der Gemeinde Barnitz zur Förderung der Tagespflege in Kraft ab 01.08.2018_unterzeichnet (654 KB)      
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