Vorlage - 2020/20-110
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für die Kläranlage B5:
- Die Reparatur des Rohrs zum Strahlenbelüfter (1.000,00€)
- Die Reparatur der Abdeckung zum Zulauf (500,00€)
- Wartung der Aerzen/ Kärcher-Gebläse (2.000,00€), zuzüglich notwendiger Reparaturen
- Kleinreparaturen in Höhe von 2.000,00€
Für die Kläranlage B6:
- Die Wartung der Siebanlage (incl. Steuerung) (3.000,00€), zuzüglich notwendiger Reparaturen
- Die Wartung der Aerzen/Kärcher Gebläse (2.000,00€), zuzüglich notwendiger Reparaturen
- Den Umbau des Schachts (3.000,00€)
- Kleinreparaturen in Höhe von 3.000,00€ (Austausch der Kämme, Installation eines Grobstoffrückhaltes, Zugang zum Notüberlauf herstellen)
Nichtzutreffendes ist zu streichen.
Angegeben sind geschätzte Nettopreise. Hinzu kommen die Ingenieurskosten in Höhe von ca. 10% der Reparatur- und Wartungskosten.
Sachverhalt:
Siehe Gutachten vom Ingenieurbüro Otterwasser unter TOP Eilentscheidung zu den Kläranlagen.
Anlage/n:
Anlage/n: