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Vorlage - 2020/22-082  

Betreff: Lärmaktionsplan der Gemeinde Zarpen
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
11.06.2020 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Abwägungsempfehlung  
2) Lärmaktionsplan der Gemeinde Zarpen (Endfassung)  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen).

 

  1. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen. 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen beschlossen und zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Dieser Beschluss ist bislang nicht umgesetzt worden.

 

Die Beteiligungsverfahren wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Der Entwurf hat in der Zeit vom 13.05.2020 bis einschließlich 02.06.2020 öffentlich ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 06.05.2020 beteiligt worden.

 

Von den Trägern öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

Träger öffentlicher Belange

Stellungnahme vom

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

 

14.05.2020

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein

 

14.05.2020

Kreis Stormarn

bislang ohne

 

Die Stellungnahme des Kreises Stormarn steht noch aus. Im Rahmen der Beteiligung zu deutlich aufwendigeren Lärmaktionsplänen einiger amtsangehöriger Gemeinden sind keine Bedenken vorgebracht worden. Eine entsprechende Kreis-Stellungnahme kann auch für den Zarpener Lärmaktionsplan erwartet werden.

 

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Abwägung.

 

Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Änderungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes ergeben sich lediglich in der Ergänzung in Nr. 4. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Zarpen kann in der anliegenden Fassung beschlossen werden.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Abwägungsempfehlung

2) Lärmaktionsplan der Gemeinde Zarpen (Endfassung) 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Abwägungsempfehlung (128 KB)      
Anlage 2 2 2) Lärmaktionsplan der Gemeinde Zarpen (Endfassung) (166 KB)      
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