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Vorlage - 2020/22-083  

Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Sachstand, Anpassung der Geltungsbereiche sowie weiteres Verfahren
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
11.06.2020 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Aufstellungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan vom 18.10.2018  
2) Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzugnsplanes (neu)  
3) Aufstellungsbeschluss Bebaungsplan Nr. 6 vom 18.10.2018  
4) Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 (neu)  

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Beschlussvorschlag:

 

A)     Der Beschluss der Gemeindevertretung Zarpen vom 18.10.2018 (TOP 9) zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in Nr. 1 neu gefasst.

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) die 7. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Umwandlung landwirtschaftliche Fläche in Wohnbaufläche.

 

B)     Der Beschluss der Gemeindevertretung Zarpen vom 18.10.2018 (TOP 10) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird in Nr. 1 neu gefasst.

 

 

  1. Für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Schaffung von Wohnbauflächen,

-          Sicherung des Ausgleichs und der Grünstrukturen,

-          Sicherung der Erschließung.

 

C)    Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind damit einverstanden, dass der Bürgermeister nach Abstimmung mit seinen Stellvertretern die für die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendigen Architekten- und Ingenieurleistungen, die einen Auftragswert von 2.500 € brutto übersteigen, ohne vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung beauftragt. Über die Auftragserteilung ist der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung zu berichten. Sie ist von ihr zu genehmigen.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 die Aufstellungsbeschlüsse für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) und den Bebauungsplan Nr. 6 (Anlage 2) gefasst. Die Beschlüsse sind bislang nicht bekannt gemacht worden, da die Grunderwerbsverhandlungen abgewartet werden sollten.

 

In der Zwischenzeit sind verschiedene Abstimmungsgespräche und Vertragsverhandlungen geführt worden. Im Ergebnis ändert sich der Zuschnitt der Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes so deutlich, dass die Aufstellungsbeschlüsse angepasst werden müssen. Die Planungsziele können unverändert fortbestehen.

 

 

Gemäß § 2 Abs. 2g der Hauptsatzung der Gemeinde Zarpen ist der Bürgermeister berechtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleitungen bis zu einem Wert von 2.500 € (brutto) allein zu entscheiden.

Die Entwicklung des zukünftigen Baugebietes „Weden“ soll vorangetrieben werden. Es ist davon auszugehen, dass die Auftragssummen für Artenschutzuntersuchung, Immissionsschutzuntersuchung, Bodenuntersuchung, Vermessung, Umweltbericht usw. diesen Betrag übersteigen werden. Für eine schnelle Beauftragung ohne vorherige Beschlussfassung der Gemeindevertretung erscheint es ratsam, dass der Bürgermeister nach Abstimmung mit seinen Stellvertretern den Auftrag erteilt und die nachträgliche Genehmigung in der nächsten Gemeindevertretungssitzung erfolgt.

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Aufstellungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan vom 18.10.2018

2) Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (neu) 

3) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6 vom 18.10.2018

4) Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 (neu)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Aufstellungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan vom 18.10.2018 (461 KB)      
Anlage 2 2 2) Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzugnsplanes (neu) (383 KB)      
Anlage 3 3 3) Aufstellungsbeschluss Bebaungsplan Nr. 6 vom 18.10.2018 (435 KB)      
Anlage 4 4 4) Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 (neu) (382 KB)      
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