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Vorlage - 2020/14-122  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
23.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Sicherung einer Ersatzfläche für die planfestgestellte Kompensationsfläche zum Neubau der BAB A20 Lübeck-Rostock, Teilstrecke 1, A1 bis L92 (Maßnahmen-

fläche 3.5).

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden. Die Verwaltung wird um entsprechende Angebotseinholung und Auftragsvorbereitung gebeten.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Zur Realisierung des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 7 (südlich Stormarnstraße B75) ist der Erwerb des Flurstückes 248 der Flur 4 in der Gemarkung Hansfelde erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine planfestgestellte Ausgleichsfläche (Maßnahmenfläche 3.5) für den Neubau der BAB A20 Lübeck-Rostock, Teilstrecke 1, A1 bis L92. Die Eigentümerin ist mit einem Flächentausch einverstanden, wenn der planfestgestellte Ausgleich adäquat ersetzt und die Nutzung auf Dauer planungsrechtlich gesichert wird. Das Flurstück 248 entspricht in Größe und Zustand den naturschutzrechtlichen Ausgleicherfordernissen. Die dauerhafte Nutzungssicherung ist durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 (466 KB)      
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