Vorlage - 2020/23-077
|
|
Sachverhalt:
Die Feuerwehrgebührensatzungen sind neu aufzustellen. Hierzu wären die Gebührensätze für jede Wehr zu kalkulieren.
Hintergrund ist, dass aufgrund der geänderten Rechtslage nur noch eine geringe Anzahl von Feuerwehreinsätzen gebührenpflichtig abgerechnet werden kann und die für jede Wehr durchzuführende Gebührenkalkulation aufwendig ist und regelmäßig aktualisiert werden muss. Dies bedeutet für die Verwaltung als auch für die Wehren einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
Herr Radzuweit wird die Sachlage darstellen und erläutern und Fragen beantworten.
Anlage/n:
Anlage/n:
./.